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23. August 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision der Bauordnung wird öffentlich aufgelegt

Der Gemeinderat bringt zwei Änderungen der Bauordnung zur öffentlichen Auflage. Zwischennutzungen, die dem übergeordneten Recht entsprechen und nicht länger als fünf Jahre dauern, sollen neu überall – unabhängig von der Art der Nutzungszone – zulässig werden. Mit dieser Vorlage will der Gemeinderat Zwischennutzungen zur Belebung brachliegender Areale, leerstehender Gebäude und ungenutzter Strassenräume erleichtern. Die zweite Bauordnungsänderung betrifft die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt. Damit die untere Altstadt ein lebendiger Ort bleibt, sollen in den an die Lauben angrenzenden Räumen nur noch publikumsorientierte Nutzungen zulässig sein. Zudem sieht der Gemeinderat für die ganze Altstadt Vorschriften zur Gestaltung der Fassaden in den Lauben vor. Die öffentliche Auflage dauert vom 23. August 2019 bis zum 23. September 2019. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Auflagezeit unter www.bern.ch/auflagen heruntergeladen oder während den Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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