Tongrube Rehhag wird nicht aufgefüllt
Die ehemalige Tongrube Rehhag muss nicht aufgefüllt werden. Das geht aus der Gutheissung der Beschwerde gegen die entsprechende Überbauungsordnung hervor. Der Beschwerdeentscheid gewichtet den Schutz des in der Tongrube Rehhag entstandenen Biotops höher als den Bedarf nach dem geplanten Deponiestandort. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Entscheid nicht weiterzuziehen.
Der Tongrube Rehhag westlich von Bümpliz wurde bis ins Jahr 2002 Ton für die damals ansässige Ziegelei entnommen. Gemäss dem regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) und dem kantonalen Richtplan sollte die Grube als Deponiestandort für sauberen Aushub und gesteinsähnliche Bauabfälle (sogenannte Inertstoffe) genutzt werden. Damit sollte auch der gesetzlichen Pflicht nachgekommen werden, wonach ehemalige Abbaustandorte wieder aufgefüllt werden müssen. Davon wäre ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung betroffen gewesen, das nach der Einstellung des Tonabbaus entstanden war.
Stadt Bern schuf planerische Voraussetzungen
Die Stadt Bern hatte aufgrund dieser verbindlichen übergeordneten Vorgaben die Planung Rehhag ausgelöst. Diese setzte sich zusammen aus einer Überbauungsordnung (ÜO), einer Zonenplanänderung und Baugesuchen für die Auffüllung mit sauberem Aushub sowie für eine temporäre Erschliessung (Baupiste). Zur Kompensation der Eingriffe in das Amphibienlaichgebiet sollte nach Abschluss der Auffüllung ein rund zehn Hektaren grosses Naturschutzareal geschaffen werden. 2018 erliess der Stadtrat die ÜO Rehhag und die für die Änderung des Zonenplans erforderliche Volksabstimmung fiel ebenfalls zustimmend aus (siehe Medienmitteilung vom 10. Juni 2018).
Gegen die Genehmigung der ÜO Rehhag erhob der Verein «Bern bleibt grün» Beschwerde. Am 13. August 2025 hat die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) als zuständige Instanz diese Beschwerde gutgeheissen.
Interessenabwägung zu Gunsten Amphibienlaichgebiet
Die DIJ stützt ihren Entscheid auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Dieses kommt zum Schluss, dass das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung von höchster Schutzwürdigkeit sei und die Auffüllung und Rekultivierung der Tongrube Rehhag im Widerspruch dazu stehe. Die ENHK stellte sich deshalb auf den Standpunkt, auf die Auffüllung der Grube sei zu verzichten und die bestehenden hohen Lebensraumqualitäten seien durch regelmässige Pflegeeingriffe in der bestehenden Grube zu erhalten. Die DIJ folgt nun dieser Einschätzung und heisst die Beschwerde von «Bern bleibt grün» gut.
Die DIJ gewichtet damit das Interesse am Erhalt des Amphibienlaichgebiets höher als das Interesse an der Deponie Rehhag. Nicht zuletzt auch, weil nach Ansicht der DIJ der kantonale Richtplan und der regionale Richtplan ADT aufgezeigt hätten, dass heute – entgegen der Ausgangslage anlässlich der Ausarbeitung der Planung – kein zwingender, standortgebundener Bedarf an der Deponie Rehhag bestehe, es Alternativstandorte gebe und zudem in den letzten vier Jahren der Bedarf an Deponievolumen zurückgegangen sei.
Gemeinderat verzichtet auf Weiterzug
Der Entscheid der DIJ ist gründlich und ausführlich begründet und stützt sich auf eine strenge bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Schutzgebieten von nationaler Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetzgebung ab. Das Verwaltungs- und das Bundesgericht weichen in ihrer Rechtsprechung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – vor allem bei Verfahrensfehlern – von einem Gutachten der ENHK ab. Der Gemeinderat verzichtet basierend auf diesen Erwägungen auf einen Weiterzug des Entscheids ans Verwaltungsgericht. Er nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Entscheid für die Stadt Bern die Pflicht zur Auffüllung der Rehhaggrube entfällt. Im betroffenen Bereich gilt damit wieder der bisherige Zonenplan Rehhag vom 2. September 2004. Der Gemeinderat hat die zuständigen Direktionen beauftragt, den weiteren Handlungsbedarf abzuklären, der sich aus dem Beschwerdeentscheid der DIJ ergibt, insbesondere betreffend die zukünftige Entwicklung des Betriebsareals der ehemaligen Ziegelei.