Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

11. Oktober 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung Stadion Wankdorf: Öffentliche Mitwirkung

Die Stockwerkeigentümerschaft Wankdorf Center Bern beabsichtigt, die bestehende Baustruktur auf dem Areal Stadion Wankdorf besser auszunutzen. Im Zuge dieser Verdichtung sollen der Windschutz im Stadion sowie die Beschattung des Quartierplatzes verbessert werden. Der Gemeinderat hat die entsprechende Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 12. Oktober 2023 bis 14. November 2023.

Das heutige Wankdorfstadion ist seit 2005 in Betrieb. Zusammen mit dem Stadion wurden auch das Einkaufszentrum, der Quartierplatz sowie das südlich davon liegende Solitärgebäude erstellt. Inzwischen hat sich gezeigt, dass der Windschutz des Stadions ungenügend und die bauliche Ausnutzung des Leerraums im Stadion optimierbar sind. Das Areal befindet sich im Eigentum der Burgergemeinde Bern. Die Baurechtsnehmenden – die Stockwerkeigentümergemeinschaft Wankdorf Center Bern, bestehend aus der Miteigentümergemeinschaft UBS Fund Management (Switzerland) AG, der BSC Young Boys AG und der Personalvorsorgestiftung der CSL Behring AG – streben eine winddichte Schliessung der heute offenen Seiten während Veranstaltungen sowie eine Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur an. Um bauliche Anpassungen und eine Verdichtung realisieren zu können, ist planungsrechtlich die Ablösung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Stadion Wankdorf durch eine Überbauungsordnung (ÜO) nötig. Die ÜO Stadion Wankdorf ermöglicht eine Innenentwicklung von 25’000 bis 30’000 Quadratmetern zusätzlicher oberirdischer Geschossfläche. Die Papiermühlestrasse und die Sempachstrasse befinden sich ausserhalb des ÜO-Perimeters (siehe Plan).

Verbesserungen auch beim Lärmschutz und der Beschattung

Die ÜO ermöglicht einen umfassenden Windschutz. Dadurch kann zugleich das Quartier besser vor Lärm geschützt werden. Im Stadionbereich beabsichtigt die Stockwerkeigentümerschaft Wankdorf Center Bern, auf Grundlage der ÜO das Dienstleistungs- und Gastronomieangebot zu erweitern. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Das Solitärgebäude südlich des Quartierplatzes soll um zwei Stockwerke erhöht werden und zusätzliche Büroräume bieten; auch sind weitere Dienstleistungen und Gastgewerbe sowie Werk- und Produktionsstätten denkbar. Eine Wohnnutzung ist hier ebenfalls ausgeschlossen. Die Aufstockung des Solitärgebäudes fasst den Quartierplatz gegenüber heute städtebaulich besser und beschattet ihn wirksamer.

Oberirdisches Parkierungsverbot, Klimakonzept, Aufwertung des Aussenraums

Die ÜO Stadion Wankdorf verlangt ein Mobilitätskonzept, das die Einhaltung des zulässigen Fahrtenkontingents sicherstellt. Die Verkehrssteuerung wird zudem innerhalb des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Wankdorf abgestimmt. Eine oberirdische Parkierung auf dem Areal ist – vorbehältlich veranstaltungsbedingter Ausnahmen – nicht erlaubt. Weiter schreibt die ÜO vor, dass für Neu- und Ergänzungsbauten ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt wird. Dieses muss nebst einem architektonischen Konzept unter anderem auch ein Klimakonzept sowie ein Konzept zur Aufwertung der Freiräume umfassen; dies soll die Vernetzung mit dem Quartier weiter stärken.

Volksabstimmung voraussichtlich im Sommer 2025

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Stadion Wankdorf zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Da es sich bei einer Überbauungsordnung um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, werden der Stadtrat und die Stimmberechtigten über die Vorlage befinden können. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Sommer 2025 statt.

Öffentliche Mitwirkung ab 12. Oktober 2023

Die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung Stadion Wankdorf dauert vom 12. Oktober 2023 bis am 14. November 2023. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Dokumente

Dokumente
Titel
Perimeterplan (PDF, 2.3 MB)

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile