Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

7. März 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Vereinfachte Bestimmungen für Taxiführer*innen

Das Berner Taxigewerbe leidet unter Personalknappheit. Um dem entgegenzuwirken, nimmt die Stadt Bern per 1. April 2023 während zwei Jahren an einer Versuchsverordnung des Kantons teil. Diese sieht vor, dass angehenden Taxiführer*innen provisorische Bewilligungen ausgestellt werden. Durch den schnelleren Berufseinstieg kann auf die Personalknappheit im Taxigewerbe reagiert werden.

Wie verschiedene andere Branchen, leidet auch das Taxigewerbe an Personalknappheit. Das zeigt sich auch in der Stadt Bern. Um dem entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat des Kantons Bern per 1. April 2023 eine Versuchsverordnung über die provisorische Taxiführer*innenbewilligung erlassen. Die Stadt Bern hat entschieden, als Pilotgemeinde am Versuch teilzunehmen und provisorische Bewilligungen für sechs Monate anzubieten. «Dank der Versuchsverordnung können angehende Taxiführer*innen schneller in den Beruf einsteigen», sagt Sicherheitsdirektor Reto Nause. «Damit stärken wir das Berner Taxigewerbe und können einen Beitrag zur Bewältigung der Personalknappheit leisten.»

Vereinfachte Taxi-Bewilligungen

Mit der provisorischen Bewilligung können Taxiführer*innen zwar früher in den Beruf einsteigen, die grundlegenden sicherheitsrelevanten Anforderungen, beispielsweise der ungetrübte automobilistische Leumund, müssen jedoch weiterhin bei Erteilung der provisorischen Bewilligung erfüllt sein. Eine Erleichterung gibt es insofern, dass die Taxiführer*innen die erforderlichen Eignungsprüfungen, wie zum Beispiel über die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen neu nicht vor, sondern erst bis zum Ablauf der provisorischen Bewilligung absolvieren müssen. Geschieht das nicht, erlischt die provisorische Bewilligung. Dieser Versuch wird nun während zwei Jahren durchgeführt und anschliessend vom Kanton zusammen mit der Stadt Bern evaluiert.

Bewährte Handhabung in Bern

Unabhängig von der Versuchsverordnung definiert die kantonale Taxiverordnung weiterhin, welche Betriebsarten als Taxidienstleistung gelten. Alle Gewerbetreibenden müssen diese und das kommunale Taxireglement einhalten. Damit kann sichergestellt werden, dass Taxiführer*innen einen arbeitsrechtlichen Schutz geniessen.

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile