Vernehmlassung zur Totalrevision der Friedhofgesetzgebung
Der Gemeinderat hat die öffentliche Vernehmlassung zur Totalrevision der Friedhofsgesetzgebung eröffnet. Mit der neuen Gesetzgebung wird die Bestattung von Tierurnen in einem dafür eigens vorgesehenen Grabfeld «Mensch mit Tier» erlaubt. Da das städtische Friedhofsreglement sowie die Friedhofsverordnung in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und der bestehenden Praxis entspricht, hat sich der Gemeinderat für eine Totalrevision entschieden. Mit Ausnahme der Gebühr für das Gemeinschaftsgrab «Särge» sind im Rahmen der Totalrevision keine Gebührenerhöhungen vorgesehen. Einzelne Gebühren fallen weg oder sollen gesenkt werden. Die Revision geht auf die Erheblicherklärung des Postulats der Fraktion GLP/JGLP (Peter Ammann, GLP): «Mensch mit Tier» durch den Stadtrat vom 25. März 2021 zurück. Die externe Vernehmlassung ermöglicht interessierten Personen und Institutionen, sich über die geplante Revision zu informieren und sich dazu zu äussern. Die Unterlagen sind unter www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. September 2025.