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29. August 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Verordnung über nicht hoheitliche Leistungen der Stadt revidiert

Die Stadtverwaltung erbringt sowohl hoheitliche als auch nicht hoheitliche Leistungen. Für hoheitliche Leistungen werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben, für nicht hoheitliche Leistungen werden Entgelte gemäss Entgelteverordnung erhoben. Nun hat der Gemeinderat die Entgelteverordnung revidiert. Neu kann die zuständige Direktion auf Gesuch hin nicht hoheitliche städtische Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung bis zu einem Betrag von 3000 Franken von der Kostenpflicht befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter nicht gewinnstrebend ist und die Durchführung der Veranstaltung im Interesse der Stadt liegt. Dienststellen steht es zudem neu offen, die Tarife der Verordnung für Marketingmassnahmen befristet und im Rahmen ihres Globalbudgets zu ändern. Weiter wurden die umfassenden Tariflisten in den Anhängen zur Verordnung aktualisiert.

Gemeinderat Stadt Bern

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