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15. Dezember 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Viererfeld / Mittelfeld: Baurechtsabgaben für erste Bauetappe

Auf dem Viererfeld / Mittelfeld ist der Bau eines neuen Stadtquartiers mit rund 1140 Wohnungen geplant. Das Land soll im Baurecht abgegeben werden. Die erste Bauetappe mit 350 Wohnungen besteht aus sechs Baurechten. Abhängig vom Landwert erfolgt der Entscheid zur Abgabe der Baurechte durch den Gemeinderat, den Stadtrat oder die Stimmberechtigten.

In der Stadt Bern besteht ein Mangel an Wohnraum. Auf dem Viererfeld und dem benachbarten Mittelfeld im Stadtteil Länggasse-Felsenau soll deshalb ein neues Quartier gebaut werden. Das Areal ist zentrumsnah und gut erschlossen. Geplant ist ein urbanes und ökologisches Quartier mit insgesamt rund 1140 Wohnungen, einem öffentlichen Stadtteilpark und Stadtgärten. Die Hälfte der Wohnfläche im Viererfeld und mindestens die Hälfte der Wohnfläche im Mittelfeld sind für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert.

Das Land wird im Baurecht abgegeben

Die Stadt Bern wird – wenn überhaupt – nur einen sehr kleinen Teil der Wohnungen selbst bauen. Vorgesehen ist stattdessen, dass verschiedene sowohl gemeinnützige als auch marktorientierte Bauträgerschaften die Wohnhäuser realisieren. Hierfür soll ihnen mit einer Dauer von 80 Jahren Land im Baurecht abgegeben werden. In entsprechenden Baurechtsverträgen werden die Höhe des Baurechtszinses sowie weitere Bestimmungen festgehalten. Liegt der kapitalisierte Wert eines Baurechts über 10 Millionen Franken, sind die Stimmberechtigten für die Abgabe zuständig. Der Stadtrat befindet über Abgaben über 5 Millionen Franken, der Gemeinderat über jene mit einem tieferen Wert.

Sechs Baurechtsentscheide für die erste Bauetappe

Die erste Bauetappe im Viererfeld / Mittelfeld mit insgesamt rund 350 Wohnungen umfasst sechs Baurechte.

  • Zwei Baurechtsabgaben fallen in die Kompetenz der Stimmberechtigten. Es handelt sich dabei um die Flächen, welche die Hauptstadtgenossenschaft Bern und die Mobiliar Asset Management AG (Mobiliar) bebauen wollen. Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten die entsprechende Abstimmungsbotschaft verabschiedet.
  • Dem Stadtrat beantragt der Gemeinderat die Vergabe von je einem Baurecht an die Pensionskasse der Berner Kantonalbank (BEKB), an die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern und an die Burgergemeinde Bern.
  • In eigener Kompetenz hat der Gemeinderat entschieden, ein Baurecht an die Innere Enge Holding AG zu vergeben. Diese plant, das bestehende Hotel zu ergänzen.

Höhe der Baurechtszinse abhängig von der Bauträgerschaft

Für gemeinnützige Wohnbauträgerschaften wird der Baurechtszins unter einem Marktpreis liegen. Im Gegenzug müssen die Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet werden. Zudem sind unter anderem Vorgaben zur Einkommenssituation der Mietenden und zur minimalen Belegung einer Wohnung einzuhalten. Bei den marktorientierten Baurechtsabgaben wird der Baurechtszins anhand von marktwirtschaftlichen Kriterien in Verhandlungen festgelegt. Nach aktueller Planung wird mit den ersten Baurechtsunterzeichnungen nach Vorliegen der Baubewilligungen ab 2027 und mit dem Bezug erster Wohnbauten ab 2029 gerechnet.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 588.6 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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