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11. Dezember 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Hochwasserschutz Stadt Bern

Wasserbauplan geht in die öffentliche Mitwirkung

Ab Montag, 15. Dezember 2014, liegen die Pläne für den langfristigen Hochwasserschutz entlang der Aare zur öffentlichen Mitwirkung auf. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können sich interessierte Personen und Organisationen zum Projekt äussern sowie ihre Anliegen und Hinweise für die weitere Bearbeitung einbringen. Die Mitwirkung dauert bis zum 6. März 2015.

Bild Legende:

Bei starken Hochwasserereignissen sind die Quartiere an der Aare heute ungenügend geschützt. Allein zwischen 1999 und 2007 gab es in den betroffenen Gebieten hochwasserbedingte Schäden im Umfang von rund 90 Millionen Franken. Im Frühling 2013 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einer Mehrheit von 88,1 Prozent einen Projektierungskredit für die Ausarbeitung eines Wasserbauplans mit langfristigen Hochwasserschutzmassnahmen gutgeheissen.

Informationsveranstaltung und «Sprechstunden»
Das seither erarbeitete Projekt liegt nun vom 15. Dezember 2014 bis zum 6. März 2015 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Pläne sind auf der «BauStelle» des städtischen Tiefbauamts (Bundesgasse 38) während der Bürozeiten einsehbar. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Gebiete wird am 8. Januar 2015 ein öffentlicher Informationsanlass veranstaltet. Zusätzlich findet in den Quartieren Dalmazi, Marzili, Matte und Altenberg je eine öffentliche «Sprechstunde» statt, wo die Projektverantwortlichen dem interessierten Publikum Red und Antwort stehen (siehe Kasten).

Massvolle Schutzmassnahmen mit grosser Wirkung
Das vorliegende Projekt folgt in seinen Grundzügen dem 2009 vom Gemeinderat verabschiedeten Hochwasserschutzprojekt «Objektschutz Quartiere an der Aare». Auf Beschluss des Stadtrats wurde das damalige Projekt überarbeitet und gelangt nun unter der Bezeichnung «Gebietsschutz Quartiere an der Aare» in die Mitwirkung. Im Vergleich zur Variante von 2009 gibt es vor allem in den Quartieren Dalmazi, Matte und Altenberg grössere Anpassungen.

So wird beispielsweise im Altenberg auf unterirdische Abdichtungen verzichtet. Im Dalmazi weist die geplante Ufermauer gegenüber früheren Plänen eine deutlich geringere Höhe auf. Die weitreichendsten Anpassungen wurden in der Matte vorgenommen. So ist kein begehbarer Quai mehr vorgesehen, und die Schutzmauer ist gemäss Vorgabe des Stadtrats einen halben Meter tiefer als ursprünglich geplant. Um trotzdem einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, soll die fehlende Höhe bei Hochwasser mit mobilen Massnahmen (Dammbalken auf der Mauerkrone) kompensiert werden.

Reduzierte Mauerhöhe in der Matte
Mit der Reduktion der Mauerhöhe in der Matte wird einem Auftrag des Stadtrats Rechnung getragen. Die tiefere Mauer verringert die Auswirkungen auf das Stadtbild, hat aber gleichzeitig auch einen reduzierten Schutz zur Folge. Aus Sicht der Stadt ist dies vertretbar, weil das Schutzdefizit mit den Dammbalken auf der Mauerkrone kompensiert werden kann. Dies hat allerdings Konsequenzen für die Beurteilung der Gefährdungssituation: Mobile Massnahmen werden aufgrund des theoretischen Ausfallrisikos bei der Gefahrenkartierung nicht berücksichtigt. Mit der tieferen Schutzmauer ist das Mattequartier zwar nicht mehr – wie heute – in der roten Gefahrenzone (faktisches Bauverbot), verbleibt aber weiterhin in der blauen Zone (mit baulichen Auflagen und Nutzungseinschränkungen). Inwieweit sich dies auf die Genehmigungsfähigkeit beziehungsweise die Subventionierung des Projekts auswirkt, wird sich erst im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens zeigen.

Die öffentliche Mitwirkung ist im Rahmen dieses Verfahrens eine Zwischenetappe. Die Mitwirkung trägt zur Optimierung des Projekts bei und zeigt, ob die Bevölkerung – die dereinst im Rahmen einer Volksabstimmung über die Realisierung der Massnahmen befinden muss – das Projekt grundsätzlich unterstützt. Im Rahmen der sogenannten behördlichen Vorprüfung, die erst nach Abschluss der Mitwirkung stattfindet, können die Fachstellen von Bund und Kanton gegebenenfalls Anpassungen und Ergänzungen am Projekt verlangen, bevor sie die Genehmigung dafür erteilen.

Frühestmöglicher Baubeginn 2017
Im günstigsten Fall können die Massnahmen für den Hochwasserschutz in der Stadt Bern ab Ende 2017 realisiert werden. Dies wäre dann der Fall, wenn sowohl die Mitwirkung als auch die behördliche Vorprüfung keine wesentlichen Projektanpassungen mehr erfordern, es keine länger dauernden Einspracheverfahren gibt und die Stimmberechtigten der Stadt Bern den Baukredit in der Volksabstimmung gutheissen. Für die Umsetzung der Massnahmen wird mit einer Bauzeit von mindestens vier Jahren gerechnet. Die voraussichtlichen Kosten für die Massnahmen werden gemäss Kostenschätzung von 2008 auf rund 93 Millionen Franken veranschlagt (+/- 20 Prozent). Von diesen Kosten trägt die Stadt ungefähr 45 Prozent. Die restlichen Kosten übernehmen hauptsächlich Bund und Kanton.

 

Begleitende Veranstaltungen während der Mitwirkung
Öffentliche Informationsveranstaltung: Donnerstag, 8. Januar 2015, 19.30 bis 21 Uhr, Aula der Berner Fachhochschule Marzili, Brückenstrasse 73.

 Sprechstunden in den Quartieren (jeweils 17 bis 20 Uhr):

  • Marzili:    Dienstag, 27. Januar 2015, Jugendherberge Bern, Weihergasse 4.
  • Altenberg:Donnerstag, 29. Januar 2015, Krankenheim Altenberg, Altenbergstr. 64.
  • Matte:      Montag, 9. Februar 2015, Sprachheilschule Bern, Schifflaube 3.
  • Dalmazi:  Donnerstag, 12. Februar 2015, Restaurant Dählhölzli.

 

Titel Bearbeitet Grösse
Wegleitung Mitwirkung Hochwasserschutz (PDF, 1.5 MB) 11.12.2014 1.5 MB

Informationsdienst der Stadt Bern

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