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14. Dezember 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Weyermannhaus-Ost: Neue Überbauungsordnung geht an Stadtrat

Im Areal Weyermannshaus-Ost plant der Kanton Bern den Bau des neuen Campus Bern der Berner Fachhochschule. Neben dem Campus entsteht ein attraktiver Aussenraum für das ganze Quartier. Weiter ist vorgesehen, den Viaduktraum umzugestalten und eine neue, durchgehende Nord-Süd-Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen. Der Gemeinderat hat die dafür notwendige Anpassung der Planungsinstrumente vorgenommen und die neue Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Das Areal Weyermannshaus-Ost im Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen wird sich in den kommenden Jahren stark verändern: Im neuen Campus Bern konzentriert der Kanton Bern verschiedene Departemente und Standorte der Berner Fachhochschule (BFH). Mehrere Tausend Studierende, Dozierende, Angestellte und Besuchende werden künftig das Areal beleben. Gleichzeitig will die Stadt Bern mit Investitionen in den öffentlichen Raum rund um den Campus, insbesondere in den Viaduktraum, massgeblich zur Entwicklung und Aufwertung des ESP Ausserholligen beitragen.

Anpassung der Planungsinstrumente notwendig

Um die geplante bauliche Entwicklung – namentlich die Realisierung des neuen Campus Bern – und die Aufwertung des Aussenraums zu ermöglichen und zu regeln, hat der Gemeinderat die Planungsinstrumente angepasst: Während die geringfügige Änderung des Zonenplans Weyermannshaus-Ost in seiner Beschlusskompetenz liegt, ist der Stadtrat für den Erlass der neuen Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III zuständig. Da die Art und das Mass der Nutzung gegenüber der heutigen Regelung unverändert bleiben, ist keine Volksabstimmung notwendig. Die Anpassungen der Planungsinstrumente betreffen neben dem BFH-Campus auch andere Areale im Perimeter Weyermannshaus-Ost. Dort sind die Planungen jedoch entweder bereits abgeschlossen und gebaut (ARK 147), oder noch nicht im gleichen Masse fortgeschritten. Nur das Projekt eines neuen Beach-Centers ist schon konkreter. Diese Planung hält jedoch die bestehenden wie auch die neu zu erlassenden planungsrechtlichen Vorgaben ein.

Grüner Aussenraum, offener Stadtbach

Die neue Überbauungsordnung regelt auch die Neugestaltung des Aussenraums: Als attraktiver Naherholungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität und grosser Biodiversität soll dieser nicht nur den Nutzenden des Campus, sondern der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen. Nebst grosszügigen Grün- und Freiflächen ist die Öffnung des Stadtbachs vorgesehen, wobei die Uferbereiche begrünt und naturnah ausgestaltet werden. Zudem sollen neue Bäume gepflanzt, Regenwasser gespeichert und möglichst wenig Boden versiegelt werden, was zu einem besseren Stadtklima beiträgt.

Durchlässigkeit für Fuss- und Veloverkehr stärken

Weiter schafft die Überbauungsordnung die Grundlage für eine neue zentrale Achse im ESP Ausserholligen: Unter dem Autobahnviadukt plant die Stadt Bern einen attraktiven öffentlichen Raum. Dieser soll als durchgehende Nord-Süd-Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr dienen und temporäre Aktivitäten – etwa in den Bereich Kultur, Gastronomie, Freizeit, Spiel und Sport – ermöglichen. Weiter entsteht durch das Campus-Areal auch eine neue Ost-West-Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr. Kleinere untergeordnete Verbindungen erhöhen die Durchlässigkeit des Areals. Um einen möglichst umweltgerechten Verkehrsmix zu erreichen, macht die Überbauungsordnung ausserdem Vorgaben zur Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos sowie zur maximalen Fahrtenanzahl.

Gemeinderat beantragt Erlass der neuen Überbauungsordnung

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die neue Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III zu erlassen. Im Anschluss an den entsprechenden Stadtratsbeschluss wird der Gemeinderat das Geschäft beim Kanton zur Genehmigung einreichen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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