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24. Februar 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Weyermannshaus Ost geht in die öffentliche Mitwirkung

Im Gebiet Weyermannshaus Ost sollen der Neubau des Campus Bern der Berner Fachhochschule sowie wichtige öffentliche Infrastrukturprojekte realisiert werden. Dazu muss der Gemeinderat die bestehenden Planungsinstrumente anpassen. Nun hat er die Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 25. Februar bis zum 26. März 2021.

Das Gebiet Weyermannshaus-Ost im Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen wird sich in den kommenden Jahren stark verändern: Im geplanten Campus Bern will der Kanton Bern verschiedene Departemente und Standorte der Berner Fachhochschule (BFH) konzentrieren. Mehrere Tausend Studierende, Dozierende, Angestellte und Besuchende werden künftig zur Belebung des Areals beitragen. Die Stadt Bern plant im Umfeld des Campus verschiedene Investitionen in den öffentlichen Raum, von denen ganz Ausserholligen profitieren wird. Den entsprechenden Planungskredit hat der Stadtrat im Februar 2021 mit klarer Mehrheit gutgeheissen.

Anpassung der Planungsinstrumente nötig

Um die Realisierung des Campus Bern und die Investitionen in die öffentlichen Infrastrukturen zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Planungsinstrumente nötig. So ersetzt der Gemeinderat die bestehende Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III. Die neue Überbauungsordnung hat er nun zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Das Geschäft liegt in Kompetenz des Stadtrates und muss deshalb der Stimmbevölkerung nicht unterbreitet werden.

Zudem wird der Gemeinderat den Zonenplan Weyermannshaus-Ost geringfügig anpassen. Diese Anpassung liegt in seiner eigenen Kompetenz und ist nicht Gegenstand der Mitwirkung, liegt aber zur Information bei und soll ein Gesamtverständnis ermöglichen.

Attraktiver Aussenraum und besseres Stadtklima

Die Überbauungsordnung umfasst Gestaltungsvorschriften und Vorgaben zum Nutzungsmass auf dem Campus-Areal. Weitere Vorschriften regeln die Neugestaltung des Aussenraums: Dieser soll als attraktiver Naherholungsraum nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern des Campus, sondern der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen. Gefordert sind eine hohe Aufenthaltsqualität und grosse Biodiversität. Der Stadtbach soll geöffnet und naturnah gestaltet werden. Zudem sollen neue Bäume gepflanzt, Regenwasser gespeichert und möglichst wenig Boden versiegelt werden. Dies trägt auch zu einem besseren Stadtklima bei.

Neue öffentliche Achse unter dem Autobahnviadukt

Weiter regelt die Überbauungsordnung die Erschliessung des BFH-Campus und schafft die Voraussetzungen für die Realisierung einer neuen zentralen Achse im ESP Ausserholligen: Unter dem Autobahnviadukt soll ein attraktiver öffentlicher Raum entstehen. Dieser dient als durchgehende Nord-Süd-Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr und soll mit temporären Aktivitäten belebt werden. Auf dem Campus-Areal selber ist ein Boulevard für den Fuss- und Veloverkehr geplant.

Geregelt wird zudem der Anschluss einer neuen Passerelle über die Bahngeleise, welche die Unterführung an der Steigerhubelstrasse ersetzen wird. Um einen möglichst umweltgerechten Verkehrsmix zu erreichen, macht die Überbauungsordnung ausserdem Vorgaben zur Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos sowie zur maximalen Fahrtenanzahl.

Weitere Entwicklungen in Weyermannshaus-Ost

Die erforderlichen Anpassungen der Planungsinstrumente tangieren neben dem Campus Bern auch andere Areale im Perimeter Weyermannshaus-Ost (zum Beispiel ewb-Tankanlagen). Dort sind die konkreten Entwicklungsplanungen vielfach noch nicht im gleichen Masse fortgeschritten wie für die öffentlichen Infrastrukturen und den Campus Bern. Die Anpassung der Planungsinstrumente setzt für diese Areale ebenfalls gewisse Rahmenbedingungen. Mit einer flexiblen Ausgestaltung wird aber gleichzeitig auch Raum für unterschiedliche Entwicklungen sichergestellt.

Öffentliche Mitwirkung

Die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III dauert vom 25. Februar bis zum 26. März 2021. Die Mitwirkungsunterlagen können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/13.30-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00-11.30/14.00-16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir ebenfalls um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder .

Gemeinderat der Stadt Bern

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