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12. Juni 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Weyermannshaus West: Bis zu 1’200 Wohnungen geplant

Das Areal Weyermannshaus West soll zu einem nutzungsdurchmischten und dichten Quartier mit hohem Wohnanteil entwickelt werden. Mit einer Überbauungsordnung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung geschaffen werden. Sie ermöglicht die Erstellung von bis zu 1’200 Wohnungen. Bestehen-de Bauten sollen mit Neubauten kombiniert werden. Der Gemeinderat hat die Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im November 2025 darüber befinden können.

Das Areal Weyermannshaus West liegt im Stadtteil Bümpliz-Oberbottigen. Es befindet sich im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen und gehört zu den wichtigsten Transformationsgebieten in der Stadt und im Kanton Bern. Das Areal ist im Eigentum der Post Immobilien AG und der Burgergemeinde Bern. Derzeit befinden sich auf dem Areal grösstenteils Gewerbebetriebe und Zwischennutzungen. Es soll zu einem Quartier mit hohem Wohnanteil sowie mit Raum für Gewerbe, Büros und Gastronomie entwickelt werden. Damit kann dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.

Heute in Industrie- und Gewerbezone

Derzeit ist das Areal der Industrie- und Gewerbezone zugeteilt. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Verdichtung zu schaffen, soll eine Überbauungsordnung (ÜO) erlassen werden. Damit kann Einfluss auf die geplante Überbauung genommen werden.

An aktueller Bebauungsstruktur orientiert

Die ÜO weist auf dem Areal 25 Baubereiche aus und macht Vorgaben zu den maximalen Höhen und Volumen der Gebäude. Die geplante Entwicklung orientiert sich an der heutigen Bebauungsstruktur und kombiniert Neubauten mit bestehenden Bauten. In vier Baubereichen sind Hochhäuser mit einer Höhe zwischen 47 und 57 Metern zugelassen. Darüber hinaus enthält die ÜO Vorgaben unter anderem zu Art und Mass der Nutzung.

Wohnungen und Raum für Gewerbe

Der Wohnanteil ist auf maximal 90 Prozent der oberirdischen Geschossfläche begrenzt. Das entspricht einem Potenzial von 1’000 bis 1’200 Wohnungen. Mindestens ein Drittel des Wohnraums muss von gemeinnützigen Bauträgerschaften oder als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Arbeits- und Gewerbenutzungen sind weiterhin möglich. In einem Baubereich sind ausschliesslich gewerbliche Nutzungen erlaubt. Mindestens 50 Prozent der Erdgeschossflächen sind für Nichtwohnnutzungen vorzusehen.

Autoarm und durchlässig

Das Areal ist gut an den öffentlichen Verkehr angebunden und wird deshalb autoarm entwickelt. Die Parkierung von Motorfahrzeugen soll grösstenteils unterirdisch über Einstellhallenzufahrten am Rand des Areals erfolgen. Das Areal wird für den Fuss- und Veloverkehr durchlässiger und gegenüber heute besser mit den angrenzenden Quartieren verbunden. Weiter sind in der ÜO auch Vorgaben zur Energieversorgung, zu naturnahen Lebensräumen und zum Erhalt der Bausubstanz enthalten.

Abstimmung voraussichtlich im November

Mit dem Erlass einer Überbauungsordnung wird die baurechtliche Grundordnung angepasst. Über Anpassungen der baurechtlichen Grundordnung befinden die Stimmberechtigten der Stadt Bern. Der Gemeinderat hat die Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 30. November 2025 statt.

Dokumente

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 196.3 KB)

Gemeinderat der Stadt Bern

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