Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

9. April 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Zwei Teilrevisionen der Bauordnung verabschiedet

Der Gemeinderat hat zwei Teilrevisionen der Bauordnung zuhanden des Stadtrats und der Volksabstimmung verabschiedet: Zur Steigerung der Attraktivität der Altstadt regelt er die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse neu. Weiter will der Gemeinderat die Bewilligung von Zwischennutzungen in der ganzen Stadt unter bestimmten Bedingungen erleichtern. Die Abstimmungen zu den zwei Vorlagen finden voraussichtlich am 28. November 2021 statt.

Der Gemeinderat hat zwei Teilrevisionen der Bauordnung verabschiedet. Die beiden Vorlagen gehen ganz oder teilweise auf Vorstösse aus dem Stadtrat zurück. Inhaltlich geht es um die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt sowie um die erleichterte Bewilligung von Zwischennutzungen in der ganzen Stadt.

Attraktive Laubengeschosse in der Altstadt

Die Attraktivität der Berner Altstadt als Ort der Begegnung und des Gewerbes sowie ihr Bild mit den historischen Lauben sollen erhalten bleiben. Mit der Revision der Bauordnung im Jahr 2006 wurden die Vorschriften zur Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse liberalisiert. Dies hat dazu geführt, dass in der Unteren Altstadt die an die Lauben angrenzenden Räume vermehrt durch Dienstleistungsbetriebe ohne Publi­kumsorientierung genutzt werden. Hinzu kommt, dass Schaufenster in der ganzen Altstadt immer häufiger mit Folien oder Plakaten vollständig abgeklebt werden. Nun will der Gemeinderat die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse neu regeln.

Zum einen sollen in der Unteren Altstadt in den an die Lauben angrenzenden Räumen nur noch publikumsorientierte Nutzungen erlaubt sein. Nicht zulässig sind reine Wohnnutzungen, öffentliche Verwaltungen sowie Büro- und Dienstleistungsnutzungen, die sich nicht an die breite Bevölkerung richten oder die nicht ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden können. Für die Obere Altstadt existiert bereits eine Regelung zur Nutzung der Laubengeschosse.

Zum anderen werden sowohl in der Unteren als auch in der Oberen Altstadt durchgehende, fensterlose Mauerflächen an den inneren Laubenfassaden verboten. Ausserdem müssen die Schaufenster durchsichtig gestaltet sein.

Bewilligung für Zwischennutzungen erleichtern

Vielfältige Formen von Zwischennutzungen spielen in der Belebung von Brachflächen oder leerstehenden Liegenschaften eine wichtige Rolle. Zwischennutzungen können im öffentlichen Interesse sein, zum Beispiel Modulbauten für Schulen. Temporäre Nutzungen können aber auch im gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sein, beispielweise wenn dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden, das kulturelle Angebot verbessert wird oder Leerstände vermieden werden können. Zwischennutzungen entsprechen aber häufig nicht den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und brauchen heute eine Ausnahmebewilligung. Die Hürden dafür sind hoch, das Baubewilligungsverfahren oft langwierig. Der Gemeinderat will deshalb die Bewilligung von Zwischennutzungen erleichtern und beschleunigen.

Neu sollen für Zwischennutzungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausnahmebewilligungen mehr erforderlich sein, auch wenn sie nicht dem Zweck der jeweiligen Nutzungszone entsprechen oder andere kommunale bau- und planungsrechtliche Vorschriften nicht einhalten. Die Zwischennutzung muss jedoch eine öffentliche Aufgabe erfüllen oder die betroffene Liegenschaft darf nicht mehr für die ursprünglich bewilligte Nutzung benötigt werden. Weiter dürfen nur bestehende Bauten umgenutzt oder leicht entfernbare Neubauten erstellt werden und die Nutzung muss den Vorgaben des übergeordneten Rechts entsprechen. Sodann müssen die Mindestvorgaben zum Nachbarschutz wie ein Mindestgrenzabstand oder die Lärmgrenzwerte eingehalten werden und es dürfen der Nutzung keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Zwischennutzung für eine Dauer von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer um bis zu drei Jahre ist unter bestimmten Umständen möglich.

Abstimmungen voraussichtlich am 28. November

Da es sich bei den zwei Teilrevisionen der Bauordnung um Änderungen der baurechtlichen Grundordnung handelt, entscheiden die Stimmberechtigten über die Vorlagen. Die Abstimmungen finden voraussichtlich am 28. November 2021 statt. Nun hat der Gemeinderat die Vorlagen zuhanden des Stadtrats und der Volksabstimmung verabschiedet.

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile