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22. August 2008 | Stadtrat

Verletzung des Amtsgeheimnisses: Stadtrat reicht Strafanzeige ein

Im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Protokolle der Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK) an die „Berner Zeitung“ hat das Büro des Stadtrates der Stadt Bern heute beim Untersuchungsrichteramt Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses einreicht.

Am 20. August 2008 veröffentlichte die „Berner Zeitung“ einen Auszug eines Protokolls des Ausschusses zur Sozialhilfe der Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK). Dazu hält das Büro des Stadtrates fest, dass die entsprechenden Protokolle gemäss dem Informationsgesetz des Kantons Bern und des Geschäftsreglements des Stadtrates vertraulich zu behandeln sind und demnach mit ihrer Weitergabe das Amtsgeheimnis verletzt wurde. Das Büro des Stadtrates hat daher heute beim Untersuchungsrichteramt III, Bern Mittelland, Strafanzeige gemäss Artikel 320 des Strafgesetzesbuches eingereicht.

Den Beschluss zur Einreichung der Strafanzeige fällte das Büro des Stadtrates am vergangenen Donnerstagabend. Es begründet den Schritt damit, dass Kommissionsmitglieder in ihrem Willensbildungsprozess geschützt werden müssen. Zudem sei es wichtig, dass Gemeinderat und Stadtverwaltung den Kommissionen vertrauliche Angaben zu einem bestimmten Geschäft mitteilen könnten. Kommissionsprotokolle bildeten daher ein zentrales Element für das Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Exekutive.

Büro des Stadtrats

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