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29. Februar 2012 | Stadtrat

Medienmitteilung der Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU)

FSU beantragt dem Stadtrat die Zustimmung zur Teilrevision des Personalreglements der Stadt Bern sowie des Entschädigungsreglements des Gemeinderats

Die Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU) des Berner Stadtrats hat in ihrer Sitzung vom 27. Februar 2012 beschlossen, dem Stadtrat die Zustimmung zur Teilrevision des Personalreglements der Stadt Bern vom 21. November 1991 und des Entschädigungsreglements des Gemeinderats vom 6. März 2008 zu beantragen.

Die Teilrevision der beiden Reglemente geht zurück auf eine von der Aufsichtskommission im Jahr 2009 eingereichte Motion „Auswirkungen der Initiative „200 000.00 sind genug“ auf die Besetzung von Kaderstellen – Prüfung alternativer Lohnsystemmodelle“. Neben der Erarbeitung von drei einfach umsetzbaren Lohnmodellen für das städtische Personal, bei denen die obersten Lohnendpositionen nicht höher sein sollten als jene des Kantons waren noch weitere Eckwerte, wie z.B. das Festsetzen einer Obergrenze von 2 Mio. Franken für die Folgekosten der Umsetzung, festgelegt worden.

Die Kommission hat nach intensiv geführter Diskussion entschieden, dem Stadtrat die Vorlage zur Annahme zu empfehlen. Ausschlaggebend für diese Empfehlung war insbesondere die erhoffte Beseitigung der grossen Rekrutierungsschwierigkeiten von fachlich gut ausgebildetem Personal für Kader- und Spezialfunktionen. Die Stadt Bern befindet sich in stetigem Wettbewerb mit den Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft und insbesondere aus Bund und Kanton. Um konkurrenzfähig zu sein, muss das auf städtischer Ebene bestehende Anreizproblem bei der Rekrutierung qualifizierter Spezialisten sinnvoll beseitigt werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die vorliegende Teilrevision diesem Anliegen entgegenkommt.

Die Teilrevision des Personalreglements führt aufgrund des allgemein anerkannten Lohnhierarchie-Grundsatzes dazu, dass die Erhöhung der höchsten Kaderlöhne eine Neufestsetzung der Gemeinderatslöhne zur Folge haben und das Entschädigungsreglement des Gemeinderats entsprechend angepasst werden muss. Die Kommission begrüsst überdies den Entscheid des Gemeinderats, die beiden Reglementsänderungen den Stimmberechtigen zum Entscheid vorzulegen und dem Souverän damit die Möglichkeit zu geben, sich erneut zu den Lohnanpassungen von städtischen Angestellten und Gemeinderat zu äussern.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Kommissionspräsidentin, Sonja Bietenhard (079 225 59 93), gerne zur Verfügung.

RS

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