Kindesschutz
Wenn Kinder und Jugendliche in Schwierigkeiten sind oder Unterstützung benötigen, bietet die Stadt Bern verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten und stationären Hilfe an. Wir unterstützen Eltern, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei sozialen und familiären Problemen. Auch Fachpersonen erhalten professionellen Rat bei ihren Anliegen.
Wir beraten und unterstützen überall dort, Familien Unterstützung oder Rat benötigen. Sei es, weil ein Kind die Schule verweigert, weil es ihm psychisch schlecht geht, weil Eltern streiten oder weil Eltern, Familien oder Angehörige Hilfe brauchen. Betroffene Eltern sowie Kinder und Jugendliche können sich direkt im Bereich Kindesschutz melden, wenn sie eine Beratung wünschen.
Der Bereich Kindesschutz des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz ist zuständig für einvernehmliche Beratungen der in der Stadt Bern wohnhaften Familien, das Führen von Beistandschaften (im Auftrag der KESB Bern Stadt), Abklärungen im Kindesschutz (im Auftrag der KESB Bern Stadt), die Klärung von Pflegefamilienbewilligungen (im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes), die Aufsicht über Pflegefamilien in der Stadt Bern (im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes) sowie für die Klärung des Bedarfs (Indikation) von ambulanten und stationären Unterstützungsangeboten.
Zudem ist die Fachstelle Unterrichtsausschluss der Stadt Bern dem Bereich Kindesschutz zugeordnet.
Bei Bedarf werden Betroffene mit anderen Beratungs- und Fachstellen triagiert.
Ist das Wohl des Kindes gefährdet und wollen oder können die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen, so trifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Sie kann auch den Eltern oder dem Kind Weisungen erteilen. Ebenfalls kann die KESB Eltern zu einer Beratung anweisen, wenn sich diese aufgrund der Trennung in einem hochstrittigen Kontext befinden.
Eltern oder betroffene Jugendliche können bei der KESB eine Selbstmeldung einreichen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Herausforderung mit eigenen Ressourcen zu meistern.
Betroffene, Angehörige und Fachpersonen können eine Gefährdungsmeldung bei der KESB einreichen, wenn sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist.
Eltern, welche Unterstützung wünschen in einer konflikthaften Scheidungs- oder Trennungssituation können sich über das Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT) über die kindzentrierte Beratung informieren und im Rahmen einer Selbstmeldung bei der KESB eine kindzentrierte Beratung beantragen.
Wer wir sind
Wir sind Sozialarbeiter*innen mit Erfahrung und Fachwissen im gesetzlichen und einvernehmlichen Kindesschutz. Herausfordernde Situationen sind unser Alltag. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern sowie involvierte Fachpersonen und suchen gemeinsam mit ihnen nach bestmöglichen Lösungen für die betroffenen Kinder.
Wir sprechen verschiedene Sprachen und organisieren auch Übersetzer*innen. Wir sind an guten Dienstleistungen interessiert. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind.
Sie können sich bei Anliegen einerseits an den Bereich Kindesschutz im Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz wenden. Falls Sie direkt bei der KESB eine Meldung machen möchten, ist für Familien, welche in der Stadt Bern wohnhaft sind, die KESB Bern Stadt zuständig.
Weitere Informationen zu den Angeboten der Stadt Bern finden Sie unter Kinder, Jugendliche und Familie.
