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Grundgebühr

Die Grundgebühr wird jährlich für alle Liegenschaften der Stadt Bern abgerechnet, die dem Entsorgungsmonopol unterstellt sind.

Mitarbeitender bringt mehrere Kehrichtsäcke in den Kehrichtwagen
Bild Legende:

Die Grundgebühr wird den Liegenschaften ein Mal pro Jahr abgerechnet. Massgebend für die Berechnung der Gebühr ist die Bruttogeschossfläche (BGF) einer Liegenschaft. Diese beinhaltet – im Gegensatz zur Nettowohnfläche – auch die Innen- und Aussenmauerquerschnitte sowie allfällige Verkehrsflächen (Korridor, Flur etc.). Die Gebühr wird nach Quadratmetern der BGF berechnet und beträgt 1.20 Franken exkl. MWST pro m2.

Für Entsorgung + Recycling Stadt Bern sind die Daten des 1. Januars für die Erhebung der Grundgebühren massgebend.

Die Berechnungshilfe (XLSX, 26.9 KB) hilft Ihnen, die Grundgebühr für Ihre Liegenschaft zu berechnen.

Was, wenn eine Liegenschaft leer steht?

Die Kehrichtgrundgebühr kann – gestützt auf das städtische Abfallreglement – reduziert werden, wenn sie in ihrer Höhe nicht verhältnismässig ist (Art. 22 Abs. 1 Bst. c AFR). Die Reduktion erfolgt in Form einer nachträglichen Rückerstattung auf Gesuch hin.

Bitte füllen Sie das Formular elektronisch aus: Gesuch um anteilmässige Rückerstattung Grundgebühr (Leerstand).

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Entsorgung + Recycling Telefon +41 31 321 79 79

Ansprechperson Medien

Sandra Lüthi


+41 31 321 79 79

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