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Ausblick Containerpflicht

Die Stadt Bern plant, eine Containerpflicht einzuführen. Dies hat der Stadtrat im November 2025 beschlossen und den Gemeinderat beauftragt, ihm dazu eine Revision des Abfallreglements zu unterbreiten.

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Ziel der geplanten Containerpflicht ist es, dass künftig möglichst alle Liegenschaften ihre Abfälle und ihr Karton/Papier in Containern entsorgen. Ist dies nicht möglich, soll eine Ersatzabgabe bezahlt werden müssen. Eine Verpflichtung zur Nutzung von Containern auf dem eigenen Grundstück soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren ins Spiel kommen. Während dieser Übergangsfrist ist geplant, dass sich die Grundeigentümer*innen frei entscheiden können, ob sie bereits Container nutzen oder die Ersatzabgabe bezahlen wollen.

Verpflichtet werden kann gemäss der geplanten Containerpflicht nur, wer gemäss den im Detail festzulegenden Kriterien Platz für Container auf Privatgrund hat und für wen die Bereitstellung der Container zumutbar ist. Für Liegenschaften, bei denen kein Containerstandplatz auf privatem Grund möglich oder zumutbar ist, sollen – Schritt für Schritt – öffentliche Containerstandplätze geschaffen werden.

Für die geplante Einführung der Containerpflicht müssen Anpassungen am aktuell geltenden Abfallreglement vorgenommen werden. Diese Änderungen werden vom Gemeinderat ausgearbeitet und anschliessend vom Stadtrat zu genehmigen sein. Die geplanten Regelungen gelten also heute noch nicht.

Weitere Informationen.

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