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Stand- und Bereitstellungsplatz

Die Container werden grundsätzlich auf Privatgrund platziert. Bei der Planung muss zwischen dem Stand- und dem Bereitstellungsplatz unterschieden werden.

Reiheneinfamilienhäuser mit dem Vorgarten und der Strasse. Im Vorgarten stehen halb versteckt hinter einem Zaun Container.
Bild Legende:
Visualisierung: Nightnurse Images

Standplatz

Hier wird der Container dauerhaft platziert.                                                               

Bereitstellungsplatz

Hier wird der Container vorübergehend am Abfuhrtag bereitgestellt.

Stand- gleich Bereitstellungsplatz

Falls der Standplatz auf Privatgrund folgende Anforderungen erfüllt, ist er zugleich Bereitstellungsplatz. Sie können die Container immer dort stehen lassen. Die Leerung übernehmen wir.

  • Die Container stehen maximal fünf Meter vom Strassenrand entfernt und es liegt maximal eine Stufe in der Höhe von 15 cm dazwischen (exkl. Trottoir).
  • Der Containerplatz sowie der Weg zur Strasse sind befestigt (z. B. Plattenbelag).
  • Zwischen den Containern und der Strasse befinden sich keine Hindernisse (z. B. Parkplatzreihen, Grünstreifen).
  • Die Container sind für die Leerung tagsüber gut zugänglich. Tore müssen ohne Schlüssel geöffnet werden können.
  • Die Strasse wird durch Entsorgung + Recycling befahren und die Container können ohne Rückwärtsfahrten geleert werden.
  • Die Schneeräumung des Containerplatzes und des Zugangs wird durch die Liegenschaftseigentümer*innen oder Verwaltungen sichergestellt.

Stand- nicht gleich Bereitstellungsplatz

Falls der Containerstandplatz diese Anforderungen nicht erfüllt, benötigen Sie einen separaten Bereitstellungsplatz. Dieser befindet sich im Normalfall auf öffentlichem Grund direkt vor Ihrer Liegenschaft und wird durch uns festgelegt.

Auf den Bereitstellungsplatz müssen Sie die Container am Abfuhrtag verschieben und am gleichen Tag wieder zurück auf den Standplatz holen. Dies erachten wir als zumutbar, wenn:

  • Sie höchstens drei Stufen überwinden müssen, respektive eine Stufe bei Vierrad-Containern.
  • Wenn der Bereitstellungsplatz weniger als 50 Meter entfernt ist.
  • Das Gefälle kleiner als 6 Prozent ist.

Genehmigung Bereitstellungsplatz

Der Bereitstellungsplatz muss in jedem Fall von Entsorgung + Recycling Stadt Bern genehmigt werden, unabhängig davon, ob sich der Bereitstellungsplatz auf privatem oder öffentlichem Grund befindet. Bitte melden Sie sich dazu unter projekte.erb@bern.ch.

Weitere Informationen.

Sauberkeits-Hotline

Bitte melden Sie sich bei unserer Sauberkeits-Hotline, wenn Sie Unrat im öffentlichen Raum entdecken.

leichte sprache rw

Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Leichter Sprache.

gebaerdensprache rw

Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Gebärdensprache.

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