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Kehricht und Kleinsperrgut

Hauskehricht darf in der Stadt Bern nur in den offiziellen Gebührensäcken entsorgt werden. Diese werden im Container oder lose am Strassenrand bereitgestellt. Brennbares Kleinsperrgut benötigt eine Kleinsperrgutmarke und wird zusammen mit dem Kehricht bereitgestellt.

Bürostuhl mit einer Kleinsperrgutmarke, offizielle Kehrichtgebührensäcke und Container
Bild Legende:

Was gehört in den Kehrichtsack?

  • Brennbare Abfälle wie Windeln
  • Verbundmaterialien
  • Tetra Pak
  • Waschmittelbehälter
  • Styropor
  • Kunststoffverpackungen
  • etc.

Was gehört nicht in den Kehrichtsack?

  • Spritzen
  • Unbrennbares wie Metall, Glas, Spiegel, Steingut
  • Elektrogeräte, Batterien
  • Chemikalien
  • Spraydosen
  • Sonderabfälle
  • Toner
  • Sämtliches Recyclingmaterial

Was ist Kleinsperrgut?

Kleinsperrgut sind kleine Gegenstände, die brennbar sind, jedoch zu gross oder sperrig für den Gebührensack sind. Zum Beispiel: Besen, Kleinmöbel oder Teppiche. Die Gegenstände dürfen nicht grösser als 100x50x50 Zentimeter und nicht schwerer als 25 Kilogramm sein. Das Kleinsperrgut muss mit einer Kleinsperrgutmarke versehen sein. Diese sind in den Geschäften erhältlich, analog den Gebührensäcken.

Gegenstände, die noch funktionieren oder nur leicht defekt sind, können Sie auf den Entsorgungshöfen oder im ÖkoInfoMobil spenden statt entsorgen.

Sperrgut, das grösser oder schwerer ist, entsorgen Sie entweder im Entsorgungshof oder lassen es durch den Abholdienst entsorgen.

Bereitstellungszeiten Kehricht und Kleinsperrgut

Stellen Sie Ihr Entsorgungsgut nur innerhalb der offiziellen Zeiten bereit:

Kreis A + B: 7.00 Uhr, max. 12 Stunden vorher
Kreis C: 9.00 Uhr, max. 3 Stunden vorher

In welchem Kreis Ihre Adresse liegt, sehen Sie im Stadtplan.

Diese Bereitstellungszeiten sind zwingend einzuhalten. Der Abholzeitpunkt kann aufgrund von Baustellen, Anlässen oder unvorhergesehenen Ereignissen ändern. Die Touren beginnen um 7.00 Uhr, weshalb um diese Zeit ausserhalb der Innenstadt alle Säcke bzw. Container und Kleinsperrgut bereitgestellt sein müssen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Abfuhrdaten an Ihrer Adresse zu informieren.

Gebühren

Die Gebühren für den Hauskehricht und die Kleinsperrgutmarke finden Sie unter Verursachergebühr.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Entsorgung + Recycling Telefon +41 31 321 79 79

Sauberkeits-Hotline

Bitte melden Sie sich bei unserer Sauberkeits-Hotline, wenn Sie Unrat im öffentlichen Raum entdecken.

+41 79 669 40 00

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