Schutz vor Tieren
Verstreuter Abfall in der ganzen Strasse: Nicht selten das Werk von Tieren. Füchse, Krähen, Katzen – sie alle lieben unsere Kehrichtsäcke, vor allem die Essensreste darin. Doch was kann man dagegen tun?
Der beste Schutz gegen das Aufreissen der Kehrichtsäcke durch Tiere ist die Bereitstellung in Containern. Falls es in Ihrer Liegenschaft keine Container gibt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Verwaltung oder der Eigentümerschaft, ob eine Entsorgung im Container möglich wäre. Dies hätte für Sie ausserdem den Vorteil, dass Sie die Kehrichtsäcke jeden Tag entsorgen könnten, und nicht nur an den Abfuhrtagen.
Erst am Morgen rausstellen
Falls eine Entsorgung in Containern bei Ihnen nicht möglich ist, bitten wir Sie, Ihre Kehrichtsäcke erst am Morgen des Abfuhrtages an die Strasse zu stellen. Je weniger lang die Säcke herumstehen, desto weniger zieht deren Geruch die Tiere an.
Abholung in den Quartieren
Laut Abfallverordnung der Stadt Bern ist es in den Quartieren (Kreise A+B) erlaubt, die Kehrichtsäcke ab 19 Uhr am Vortag bereitzustellen. Dies bedeutet: Wenn an Ihrer Strasse die Kehrichtabfuhr am Dienstag stattfindet, dürfen Sie den Kehrichtsack ab Montag um 19 Uhr an die Strasse stellen. Stehen die Säcke über Nacht draussen, ist die Gefahr für das Aufreissen der Säcke jedoch grösser. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Kehrichtsack erst am Morgen des Abfuhrtags rauszustellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kehrichtsäcke und auch die Papier- und Kartonbündel jeweils bis um 7 Uhr bereitstehen müssen, damit wir eine Mitnahme garantieren können.
Abholung in der Innenstadt
In der Innenstadt muss die Bereitstellung erst bis um 9 Uhr erfolgen und ist frühestens drei Stunden vorher (ab 6 Uhr) erlaubt.
Persönlicher Entsorgungskalender
Wann ist Abfuhr? Hier können Sie Ihren persönlichen Entsorgungskalender generieren.
