Arbeitsbewilligungen
Um eine Arbeitsbewilligung zu beantragen, ist die Staatsangehörigkeit und/oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses relevant.
Nachstehend finden Sie die Zuständigkeiten und Links zu weiterführenden Seiten.
EU-EFTA-Bürgerinnen und Bürger (EU-27-Staaten)
- Wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 90 Tage beträgt: Anmeldung bei den Einwohnerdienste Stadt Bern notwendig.
- Wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 90 Tage beträgt (Meldeverfahren): Amt für Wirtschaft (Adresse nachstehend / Informationen auf der Seite vom Amt für Wirtschaft)
Drittstaatsangehörige
- Neueinreise: Anmeldung bei den Einwohnerdienste Stadt Bern notwendig.
- Arbeitgeber: Amt für Wirtschaft (Adresse nachstehend / Informationen auf der Seite vom Amt für Wirtschaft)
Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit der Anstellung von ausländischen Arbeitskräften an:
AWI Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. +41 31 633 58 10
info.awi@be.ch