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Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung

Sie möchten in der Schweiz studieren oder eine Schule besuchen. Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung und den notwendigen Gesuchen.

Drittstaatsangehörige

Sie stellen das Visumsgesuch persönlich bei der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung leitet das Gesuch an uns zum Entscheid weiter. Es dauert etwa zwei bis drei Monate, bis wir uns bei Ihnen melden.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder Visum D eines Schengen-Staats haben, können Sie das Gesuch direkt via E-Mail oder Briefpost bei uns einreichen.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Immatrikulationsbestätigung der Universität / Fachhochschule oder Bestätigung der Schule (inklusive Studienprogramm, genaue Dauer der Aus- / Weiterbildung)
  • Motivationsschreiben
  • Bestätigung über ausreichende finanzielle Mittel
  • Nachweis einer bedarfsgerechten Wohnung (Mietvertrag)
  • Lebenslauf / Curriculum Vitae

Nachdem Sie eingereist sind, senden Sie uns das Formular Anmeldung Drittstaatsangehörige (PDF, 100.6 KB) mit Beilagen zu. Wir laden Sie dann persönlich zu uns ein. Bitte rechnen Sie mit zwei bis drei Monaten, bis zur ersten Kontaktaufnahme durch uns.

Häufige Fragen

Kann ich während des Studiums arbeiten?

Als EU-/EFTA-Bürger*in können Sie während des Semesters 15 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien können Sie unbegrenzt arbeiten.

Drittstaats-Angehörige können unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Sie müssen vorab eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft Kanton Bern beantragen.

Kann ich die Studienrichtung ändern oder verliere ich die Aufenthaltsbewilligung?

Als EU-/EFTA-Bürger*in können Sie die Studienrichtung ändern, ohne Ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren.

Bei Personen aus Drittstaaten müssen wir den Sachverhalt prüfen. Bitte senden Sie uns ein begründetes Gesuch per E-Mail oder Briefpost .

Ich habe mein Studium abgeschlossen. Kann ich für die Stellensuche in der Schweiz bleiben?

Nach abgeschlossenem Studium können Sie während sechs Monaten in der Schweiz eine Stelle suchen. Den Aufenthalt müssen Sie selbst finanzieren. Sie müssen bei uns eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen. Drittstaatsangehörige benötigen einen schweizerischen Hochschulabschluss.

Ich muss ein FINMA-anerkanntes Bankkonto einrichten. Gibt es eine Übersicht der bewilligten Banken?

Auf der Webseite der FINMA finden Sie eine Übersicht der bewilligten Banken.

Weitere Informationen.

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