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Betreuungsgutsprachen beantragen

Ältere Menschen wollen so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen. Senior*innen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen erhalten in der Stadt Bern mit Betreuungsgutsprachen eine wichtige Unterstützung für Angebote, die sie sich nicht leisten können.

Wer kann sich anmelden?

Das Angebot richtet sich an Stadtberner*innen im AHV-Alter, die einen entsprechenden Betreuungsbedarf haben und deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet.

Die Grundlage für eine Anmeldung ist Ihre letzte definitive Steuerveranlagung oder die aktuelle Steuererklärung:

Berechnungsgrundlage Einzelperson Paare (verheiratet / eingetragene Partnerschaft)
Maximales steuerbares Einkommen (Steuerveranlagung Kanton)
38'500 Franken 57'100 Franken
Maximales Vermögen (Reinvermögen vor Abzügen)  30'000 Franken 50'000 Franken

Wer bereits eine Hilfslosenentschädigung mittleren oder schweren Grades bezieht oder in einem Alters- und Pflegeheim wohnt, kann keine Betreuungsgutsprachen beantragen. 

Weitere Informationen finden Sie unter Fragen und Antworten. Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter Tel. 031 321 77 90 oder per Mail: betreuungsgutsprachen@bern.ch.

 

Anmeldung

  • Online-Anmeldung: Sie haben eine elektronische definitive Steuerveranlagung oder aktuelle Steuererklärung? Bitte melden Sie sich online an.
  • Papier-Anmeldung: Sie haben Ihre definitive Steuerveranlagung oder die aktuelle Steuererklärung auf Papier? Bitte drucken Sie das Anmeldeformular aus.

Abklärung

Die Pro Senectute führt die Abklärungen im Auftrag der Stadt Bern durch. Nach Erhalt der Anmeldung meldet sich bei Ihnen eine Fachperson der Pro Senectute innerhalb von 10 Arbeitstagen, um einen Termin für eine Abklärung bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.

Sie erfüllen die finanziellen Voraussetzungen nicht? Dann können Sie sich bei der Pro Senectute für eine kostenlose Gesundheitsberatung melden.

Rechtliche Grundlagen

Die Betreuungsgutsprachen sind im Reglement über die Aufgaben der Stadt im Bereich Alter (Altersreglement, AR) und in der Verordnung über Betreuungsgutsprachen für Altersrentenbeziehende (Betreuungsgutsprachenverordnung, BgV) geregelt.

Weitere Informationen.

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