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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Sie möchten Ihre Patientenverfügung bzw. Ihren Vorsorgeauftrag ausfüllen und hinterlegen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist für alle Erwachsenen sinnvoll. Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, können Sie so bestimmen, wie Sie behandelt werden möchten, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche auszudrücken. Eine Patientenverfügung kann nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Angehörigen eine Entlastung sein. Sie können die Verfügung handschriftlich, getippt oder online ausfüllen. Es ist auch möglich, die Patientenverfügung auf dem Chip Ihrer Krankenkassenkarte zu hinterlegen.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über das Vorgehen. Informationen und Hinweise zu Vorlagen finden Sie auch auf den kantonalen Seiten zur Patientenverfügung.

Vorsorgeauftrag

Durch den handschriftlich verfassten Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer an Ihrer Stelle entscheiden soll in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten, falls Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind (z. B. wegen Demenz, Erkrankung oder nach einem Unfall).

Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie auf den kantonalen Seiten zum Vorsorgeauftrag. Dort gibt es auch Hinweise, wie Sie den Vorsorgeauftrag hinterlegen können, z.B. beim Zivilstandsamt.

Formulare

Es gibt verschiedene Anbietende für Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen. Sie finden beide Formulare, Anleitungen, Hinterlegungsmöglichkeiten und weitere Unterlagen bspw. bei der Pro Senectute und dem Schweizerischen Roten Kreuz.

Wer weiss Bescheid? Wo sind die Papiere?

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung so bei sich aufbewahren, dass sie rasch gefunden werden können. Weihen Sie Personen, die Ihnen nahestehen, ein, damit diese über Ihre Bestimmungen und den Ablageort des Dokuments Bescheid wissen.

Eine Hinterlegung eines Zweitexemplars an einem anderen Ort empfiehlt sich. Weitere Informationen finden Sie oben unter den Links.

Weitere Informationen.

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