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Beistandschaften

Eine Beistandsperson steht Personen bei Erkrankung, Behinderung und in Krisensituationen zur Seite. Die Beistandsperson unterstützt, vertritt und begleitet Personen in persönlichen Fragen, im Kontakt mit Behörden und in Alltagsgeschäften.

Die Beistandsperson:

  • unterstützt Betroffene und ihre Angehörige in Krisensituationen, zum Beispiel, wenn infolge einer Krankheit / Sucht / Demenz Hilfe beansprucht werden muss oder wenn die Kontrolle über die Finanzen verloren geht
  • koordiniert und pflegt Kontakte zu Gesundheitsfachpersonen, Bezugspersonen in Heimen und Familienangehörigen
  • verwaltet Einkommen und Vermögen und klärt Ansprüche bei Sozialversicherungen ab
  • verhandelt mit Liegenschaftsverwaltungen, Banken und Versicherungen
  • vertritt in Rechtsgeschäften wie Prozessen, Liegenschaftsverkäufen und Erbschaftsangelegenheiten
  • wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt und der Situation entsprechend mit bestimmten Aufgaben beauftragt
  • des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) ist eine ausgebildete Sozialarbeiterin oder ein ausgebildeter Sozialarbeiter mit Erfahrung und spezialisiertem Wissen. 

Könnte eine Beiständin / ein Beistand für Sie oder eine Ihrer Angehörigen entlastend sein?

Melden Sie sich beim Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS), damit Ihre Situation individuell geprüft werden kann, oder reichen Sie eine Meldung oder einen Antrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) ein, vorzugsweise schriftlich mit dem entsprechenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit selber eine Beistandsperson als private Mandatsträgerin / als privaten Mandatsträger (PriMa) vorzuschlagen.

Weitere Informationen.

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