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Finanzielle Hilfe bei ungedeckten Gesundheitskosten (Ziegler Fonds)

Können Sie im Moment eine Arztrechnung, die Krankenkassenprämien oder eine Zahnbehandlung nicht bezahlen? Haben Sie Gesundheitskosten, die Sie nicht selbst finanzieren können? Dann stellen Sie ein Gesuch an den Ziegler Fonds. Der Ziegler Fonds unterstützt Personen aus der Stadt Bern, welche vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Was müssen Sie tun?

Stellen Sie ein Gesuch an den Ziegler Fonds. Am einfachsten reichen Sie Ihr Gesuch online ein. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen dafür bereit. Selbstverständlich können Sie uns Ihr Gesuch mit allen Unterlagen auch per Post schicken: Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Ziegler Fonds, Predigergasse 5, 3011 Bern.

Welche Kosten können vom Ziegler Fonds übernommen werden?

Es werden Gesundheitskosten übernommen, die nicht durch Versicherungen, Subventionen oder andere Beiträge gedeckt sind, namentlich:

  • Franchisen und Selbstbehalte der Krankenkasse
  • Krankenkassenprämien der obligatorischen Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG
  • nicht durch die Krankenkasse gedeckte Gesundheitskosten


Auch Zahnbehandlungskosten können über den Ziegler Fonds bezahlt werden, allerdings gelten hier folgende Bestimmungen:

  • Bei Zahnbehandlungen muss dem Gesuch ein Kostenvoranschlag beigelegt werden, auch wenn die Behandlung bereits erfolgt oder noch nicht abgeschlossen ist.
  • Die Behandlungen müssen den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Sozialverträglichkeit entsprechen. Die Verrechnung der Behandlung muss mit dem Sozialhilfetarif von Fr. 1.00/Taxpunkt erfolgen.


In folgenden Fällen können die Gesundheitskosten leider nicht übernommen werden:

  • Sie wohnen ausserhalb der Stadt Bern oder wohnen noch nicht in der Stadt Bern
  • Sie werden durch den Sozialdienst der Stadt Bern unterstützt
  • Sie erhalten Ergänzungsleistungen
  • Sie haben Schulden (offene Betreibungen) von mehr als Fr. 5'000.00
  • Die Rechnung wurde bereits durch Sie/einen Dritten bezahlt. Unsere Zahlungen erfolgen ausschliesslich an Leistungserbringende
  • Wir übernehmen keine Lebenshaltungskosten. Deshalb kann der Ziegler Fonds keine Spitalkostenbeiträge übernehmen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • In der Regel ist nur eine einmalige Unterstützung möglich.
  • Auf Grund der persönlichen finanziellen Lage ist eine Voll- oder Teilkostenübernahme möglich.

 Benötigte Unterlagen:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate aller Haushaltsmitglieder
  • Mietvertrag
  • Policen der Grund- und Zusatzversicherung der Krankenkasse von allen Haushaltmitglieder
  • Kantonaler Entscheid über die Prämienverbilligung
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Kosten für Kinderbetreuung (Kita/Tagesschule)
  • Abzahlungsverträge/Ratenzahlungen
  • Alimenten-Zahlungen/Unterhaltsbeiträge
  • Sonstige regelmässige Verpflichtungen
  • Originalrechnungen für die Gesundheitskosten, keine Kopien
  • Kostenvoranschlag Zahnbehandlung

Weitere Informationen.

Kontakt

Direktion für Bildung, Soziales und Sport Telefon 031 321 63 22

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