Betreuungsgutscheine
Mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt die Stadt Bern die Betreuungskosten in Tagesstätten für Kleinkinder (Kitas) und Tagesfamilienorganisationen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare, mit deren Hilfe Sie Betreuungsgutscheine beantragen können.
Was sind Betreuungsgutscheine?
- Betreuungsgutscheine vergünstigen die Betreuungskosten in allen teilnehmenden Kitas und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern.
- Familien müssen bei Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch stellen, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten.
- Das vollständige Gesuch für Betreuungsgutscheine muss im Vormonat des Betreuungsbeginns eingereicht werden.
- Eine Gutscheinperiode dauert ein Schuljahr lang. Sie beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.
- Betreuungsgutscheine müssen jährlich neu beantragt werden.
- Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach der Höhe des jährlichen Familiennettoeinkommens.
- Die Vergünstigung wird direkt an die Betreuungsinstitution überwiesen.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein in der Stadt Bern?
Sie können Betreuungsgutscheine beantragen, wenn diese Punkte zutreffen:
- Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in der Stadt Bern.
- Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sind erwerbstätig oder Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Ausbildung, Sie sind beim RAV gemeldet oder haben eine soziale oder gesundheitliche Indikation. Auch eine nachgewiesene Freiwilligenarbeit wird in einem bestimmten Umfang anerkannt.
- Ein Mindestbeschäftigungspensum von 105% für Elternpaare oder 5% bei Alleinerziehenden muss erreicht werden. Auf das Beschäftigungspensum erfolgt ein genereller Zuschlag von 20% bei Elternpaaren oder bei Alleinerziehenden.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als 160'000.00 Franken (für Gutscheine ab dem 1. August 2020).
- Die Kita nimmt am kantonalen Gutscheinsystem teil und hat Ihnen einen Betreuungsplatz vertraglich zugesichert.
Wenn Sie noch keinen Betreuungsplatz gefunden haben, finden Sie auf unserer Kita-Liste alle Gutschein-Kitas in der Stadt Bern.
Wie gehen Sie vor?
Wenn Sie einen Kita-Platz gefunden haben, reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch bei Familie & Quartier Stadt Bern ein, am besten online mit kiBon.
Wir prüfen Ihr Gesuch und berechnen den Gutschein und Sie bekommen eine Verfügung zugestellt. Wir überweisen die berechnete Vergünstigung (Gutscheinbetrag) monatlich direkt an die Kita, die diesen Betrag von Ihrer Rechnung abzieht.
Der Gutschein ist längstens ein Jahr gültig, maximal bis zum 31. Juli. Kita-Gutscheine sind jährlich neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes in der Kita ein. Ihr Gesuch gilt als eingereicht, wenn die unterschriebene Freigabequittung bei uns ist und uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie können uns die unterschriebene Freigabequittung per Post oder E-Mail senden oder vorbeibringen (bitte buchen Sie hierfür online einen Termin).
Weitere Infos?
Zusätzliche Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu den Gutscheinen. Sie können uns auch gerne kontaktieren per Kontaktformular, telefonisch oder schriftlich, oder Sie kommen nach einer Terminvereinbarung einfach vorbei. Siehe Kontakt.
Datenschutz
Für die Berechnung benötigen wir sensible Daten wie beispielsweise Ihre komplette Steuererklärung. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sie haben aber das Recht, nicht relevante Daten einzuschwärzen (siehe auch unser Merkblatt zum Datenschutz (PDF, 132.7 KB)).
Rechtliche Grundlagen
Die Betreuungsgutscheine basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- FEBR Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- FEBVO Verordnung familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- ASIV Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration
Gesuch um Betreuungsgutscheine
Falls Sie Ihren Betreuungsgutschein online mit kiBon einreichen, brauchen Sie die unten abrufbaren Formulare zum Gesuch und zum Erwerbspensum nicht auszufüllen.
Formulare für Gutscheine ab dem 01.08.2021 bis 31.07.2022
Titel |
---|
Gesuch um Betreuungsgutscheine ab 01.08.2021 (PDF, 945.7 KB) |
Formular Erwerbspensum ab 01.08.2021 (PDF, 415.2 KB) |
Formular Einkommensverschlechterung ab 01.08.2021 (PDF, 134.1 KB) |
Fachstellenbestätigung «Gesundheitliche Indikation» (PDF, 16.4 KB) |
Formulare für Gutscheine ab dem 01.08.2020 bis 31.07.2021
Titel |
---|
Gesuch Betreuungsgutscheine ab 01.08.2020 (PDF, 525.4 KB) |
Formular Erwerbspensum ab 01.08.2020 (PDF, 146.9 KB) |
Formular Einkommmensverschlechterung ab 01.08.2020 (PDF, 131.3 KB) |
Fachstellenbestätigung «Gesundheitliche Indikation» (PDF, 135.2 KB) |
Downloads
Titel |
---|
Merkblatt Datenschutz (PDF, 132.7 KB) |
Kantonale Betreuungsgutscheine (PDF, 1.2 MB) |