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Unterrichtsausschluss

In der Stadt Bern ist der Bereich Kindesschutz im Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz als Fachstelle Unterrichtsausschluss definiert. Die Fachstelle plant nach einem verfügten Unterrichtsausschluss gemeinsam mit den Eltern die Betreuung des Kindes während des Unterrichtsausschlusses. Entsprechend wird die Fachstelle Unterrichtsausschluss von der zuständigen Schulleitung frühzeitig einbezogen, wenn sich ein möglicher Unterrichtsausschluss eines Kindes abzeichnet. Die Fachstelle sucht dann frühzeitig gemeinsam mit der Familie nach Lösungen, wie ein Unterrichtsausschluss im besten Fall verhindert werden kann.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Kind in der Schule nicht mehr tragbar ist. Gehäufte und/oder schwerwiegende Vorkommnisse führen dazu, dass die Schule gemeinsam mit den Eltern mögliche Massnahmen prüfen muss. Wenn klasseninterne und schulinterne Massnahmen keine Verbesserung der Situation bringen, sind die Schulleitungen angehalten, Runde Tische zu organisieren mit Eltern, involvierten Lehrpersonen sowie weiteren Fachpersonen, um eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten sicherzustellen, aber auch ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, was sich an der Situation ändern muss. An diesen Runden Tischen wird die Fachstelle Unterrichtsausschluss in der Regel beigezogen, um die Eltern/die Familie anschliessend optimal unterstützen zu können.  

Zeigen alle Unterstützungsmassnahmen keine Wirkung, so kann die Schulleitung als Ultima Ratio bei der zuständigen Schulkommission einen Unterrichtsausschluss von max. zwölf Wochen beantragen. Die Fachstelle Unterrichtsausschluss unterstützt die Eltern dabei, während des Unterrichtsausschlusses eine möglichst optimale Betreuungsstruktur für das Kind zu organisieren. Es kann sein, dass die Familie sich dabei weitestgehend selbst organisieren kann und eine gute Lösung für das Kind findet. Es kann aber auch sein, dass während des Ausschlusses professionelle, kostenintensive Angebote nötig sind. In diesem Fall unterstützen wir Sie von der Fachstelle Unterrichtsausschluss bei der Klärung der Finanzierung.  

Mit der Reintegration des Kindes in den Unterricht nach der Zeit des Ausschlusses wird die Zusammenarbeit zwischen Familie und Fachstelle Unterrichtsausschluss abgeschlossen.  

Grundlage der Fachstelle Unterrichtausschluss bildet der Leitfaden Disziplinarmassnahmen und Unterrichtausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern. Dieser Leitfaden wurde vom Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der Erziehungsdirektion des Kantons Bern erstellt.  

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter + 41 31 321 67 50.

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