Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Scheidung

Wie sind die Rechte von Kindern zu schützen, wenn die Eltern sich scheiden lassen? Welche steuerlichen Veränderungen können sich ergeben? Wo gibt es Hilfe bei häuslicher Gewalt?

Kinder haben Anspruch darauf, dass sich ihre Eltern in Bezug auf Kinderbelange wie persönlicher Verkehr, Betreuung und Unterhalt einigen. Verheiratete Eltern, die sich scheiden lassen wollen, können sich bei der Schlichtungsbehörde des Regionalgerichts Bern-Mittelland melden und ein Gesuch um Eheschutzmassnahmen stellen. Das Gericht muss von Amtes wegen abklären, welche Lösung für die Kinder am besten ist, d. h. dem Kindeswohl entspricht. Allfällige Kindesschutzmassnahmen müssen getroffen werden.

Unverheiratete Eltern oder geschiedene Eltern erhalten Hilfe bei der (Neu-)Regelung der Kinderbelange  und weiteren Fragen beim  Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz, Fachstelle Elterliche Sorge. Zusätzliche Informationen finden Sie unter Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge.

Weiter finden Sie hier auch Angaben und Unterstützung zum Thema häusliche Gewalt. Ebenso erfahren Sie, zu welchen steuerlichen Veränderungen es nach einer Scheidung kommen kann.

Weitere Informationen.

Fusszeile