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Trennung und Scheidung

Wie sind die Rechte von Kindern zu schützen, wenn die Eltern sich scheiden lassen? Welche steuerlichen Veränderungen können sich ergeben? Wo gibt es Hilfe bei häuslicher Gewalt?

Kinder haben Anspruch darauf, dass sich ihre Eltern in Bezug auf Kinderbelange wie persönlicher Verkehr, Betreuung und Unterhalt einigen. Verheiratete Eltern, die sich scheiden lassen wollen, können sich bei der Schlichtungsbehörde des Regionalgerichts Bern-Mittelland melden und ein Schlichtungsgesuch oder ein Gesuch um Eheschutzmassnahmen nach Art. 172 ff ZGB einreichen. Das Gericht muss von Amtes wegen klären, welche Lösung für die Kinder am besten ist,  d. h. dem Kindeswohl am besten entspricht. Allfällige Kindesschutzmassnahmen müssen getroffen werden. 

Unverheiratete Eltern oder geschiedene Eltern können sich bei der (Neu-)Regelung der Kinderbelange und weiteren Fragen beim Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz beraten lassen. Die Fachstelle Elterliche Sorge berät Eltern bei Fragen zur Regelung der Vaterschaft, des Unterhalts sowie der gemeinsamen elterlichen Sorge. Ebenso erfahren Sie, zu welchen steuerlichen Veränderungen es nach einer Scheidung kommen kann.

Pilotprojekt ZFIT

Das Zentrum für Familien in Trennung ZFIT unterstützt Eltern in der Trennung dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung für ihre Kinder zu finden. Hierfür erarbeiten die Eltern mit Unterstützung der Fachperson des ZFIT eine gemeinsame Vereinbarung zu den bislang strittigen Kindsbelangen, die später vom Gericht oder von der KESB genehmigt wird. Die Vereinbarung hat zum Ziel, dass Väter und Mütter – auch nach der Trennung – ihre Elternrolle weiterhin gemeinsam im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können. 

Seit 2023 bietet das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts kindzentrierte Beratungen für in der Stadt Bern wohnhafte Eltern im ZFIT an.  

  • Falls Ihr Kind in der Stadt Bern wohnhaft ist, Sie sich in einer Trennungssituation befinden und Unterstützung in der Regelung der Kindesbelange benötigen, wenden Sie sich an die KESB Bern Stadt.

  • Falls Sie verheiratet sind, sich in der Scheidung befinden oder sich scheiden lassen möchten und in der Gerichtsregion Bern Mittelland wohnen, wenden Sie sich an Ihre*n Anwält*in oder beantragen Sie beim Gericht direkt eine kindzentrierte Beratung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ZFIT.

Zusätzliche Informationen zu Thema Trennung und Scheidung finden Sie auch unter Vaterschaft, Unterhalt, elterliche Sorge.

Hier finden Sie Angaben und Unterstützung zum Thema häusliche Gewalt.

Weitere Informationen.

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