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Hindernisfreie Lichtsignalanlagen

Die lichtsignalgesteuerten Verkehrsknoten in der Stadt Bern sollen an die Vorgaben der Hindernisfreiheit angepasst werden, damit insbesondere Menschen mit Sehbehinderung eine Strasse ohne Gefahr selbstständig überqueren können.

Mit dem Teilprojekt «Hindernisfreie Lichtsignalanlagen» will die Stadt sicherstellen, dass Menschen mit einer Sehbehinderung Strassen selbstständig und sicher überqueren können.

Zu diesem Zweck werden die bestehenden Lichtsignalanlagen (LSA) schrittweise hindernisfrei ausgerüstet. Zwischen Mai 2024 und Oktober 2025 wurde die erste Etappe des Projekts umgesetzt und 37 Lichtsignalanlagen hindernisfrei umgerüstet. Die Stadt hat dabei jene Anlagen priorisiert, die stark frequentiert sind und nicht bereits im Rahmen geplanter Gesamtsanierungen angepasst werden. Damit ist nun ein bedeutender Teil des städtischen LSA-Netzes auf die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Gehbehinderung ausgerichtet.

Wichtigste Massnahmen

Damit sehbehinderte Personen einen Ampelmasten überhaupt finden können, werden taktil-visuelle Markierungen am Boden angebracht. An der Ampel zeigt ein ertastbarer Pfeil die Gehrichtung an, und eine vibrierende Platte am Drücker signalisiert die Grünzeit. An komplexen Querungen – beispielsweise bei Tramlinien, langen Distanzen oder ungeraden Querungsverläufen – erleichtert ein akustisches Signal zusätzlich die Orientierung. Für die technische Aufrüstung müssen an mehreren Verkehrsknoten die Werkleitungen erneuert werden. Ausserdem werden Randsteine abgesenkt, um das Queren mit Rollstühlen und Rollatoren zu erleichtern.

Projekt noch nicht abgeschlossen

Für die Anpassung der Lichtsignalanlagen hat der Stadtrat einen Kredit von 5,4 Millionen Franken gesprochen. Bis Oktober 2025 wurden davon 2,3 Millionen Franken für die Umrüstung von 37 Anlagen verwendet. Mit den verbleibenden Mitteln wird nun geprüft, welche weiteren Anlagen aufgerüstet werden können – sei es als Beitrag zu ohnehin hindernisfreien Erneuerungen oder bei Anlagen, die aufgrund verschobener Gesamtsanierungen neu beurteilt werden müssen.

 

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