Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Überbauungsordnung Riedbachstrasse 8, 9, 10 und 12, Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Riedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Riedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 mit Plan Nr. 1484/1 vom 3. Juni 2022 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

30. Juni 2022 bis 25. August 2022

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Mit der vorliegenden Überbauungsordnung wird die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Überbauung an der Riedbachstrasse 8, 9, 10 und 12 in Bethlehem West geschaffen. Diese neue Überbauung entspricht den Grundsätzen einer nutzungsdurchmischten Stadt. Ein grosser Anteil an preisgünstigen Wohnungen, grosszügige Aussen- und Grünräume und viele Veloabstellplätze kombiniert mit Gewerbe- und Einkaufsflächen legen den Grundstein für eine Überbauung mit einer hohen Lebensqualität. Ausserdem wird eine direkte Verbindung zwischen der Parkanlage Brünnengut und der Überbauung Tscharnergut für den Fuss- und Veloverkehr ermöglicht.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

Fusszeile