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Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Zonenplan Schlossmattstrasse 7 und 9

Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderungen Zonenplan Schlossmattstrasse 7 und 9, Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern sowie Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügigen Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9 mit Plan Nr. 1238/3 vom 18. Januar 2023, der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern vom 10. Februar 2021 mit Plan Nr. 1460/47 vom 18. Oktober 2022 und der Bauordnung vom 24. September 2006 (Teilrevision) gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                     2. März 2023 bis 31. März 2023

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Aufgrund des Mehrbedarfs an Schulraum im Holligenquartier soll der bestehende Kindergarten Schlossmatt von zwei Kindergarten- auf drei bis vier Basisstufenklassen erweitert werden. Die Planungsvorlage Schlossmattstrasse 7 und 9 schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für diese Erweiterung. Die geringfügige Änderung beinhaltet die Präzisierung der Zweckbestimmung und der Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (inkl. Erhöhung der Geschossflächenziffer von 0.1 auf 0.15) für die ZöN FB 8 (Schlossmattstrasse 7 und 9) sowie die Aufhebung der Baulinie an der Schlossmattstrasse 7. Die Änderungen ermöglichen einen Ausbau des Schulstandorts und sichern gleichzeitig die wichtige Grün- und Freifläche für das Quartier.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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