Mitwirkungsauflage Zone mit Planungspflicht (ZPP) 9 – Mädergut mit Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 9 – Mädergut: Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 9 – Mädergut: Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1489/1 vom 29. September 2025 und Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
9. Februar 2026 bis 13. März 2026
zur öffentlichen Mitwirkung.
Mit der Planung sollen die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die etappierte Bebauung des Areals Mädergut geschaffen werden. Ziel ist es, das bestehende, stark unternutzte Areal durch vorwiegend dem preisgünstigen Wohnen dienende Neubauten in hoher Qualität zu ergänzen oder bestehende Bauten zu modernisieren und aufzustocken. Angestrebt wird eine durchgrünte und klimaangepasste Überbauung mit einer hohen räumlichen Durchlässigkeit. Um diese Entwicklungsabsichten umzusetzen, muss der Gemeinderat das Areal umzonen. Die heute in der Wohnzone und Bauklasse 2 liegenden Flächen werden in die «Zone mit Planungspflicht (ZPP) 9 – Mädergut» umgezont. Dies bedingt eine Anpassung des Nutzungszonen- und des Bauklassenplans sowie des Anhangs III der Bauordnung. Der Erlass der ZPP ist der erste Schritt in der Planung und Entwicklung des Areals und gibt für die künftige Realisierung, die etappenweise erfolgen soll, die langfristigen Eckwerte vor. In den zur Ablösung der ZPP geplanten bzw. gesetzlich zwingend folgenden Qualitätssicherungsschritten / Planungsinstrumenten werden weitere Vorgaben festgelegt werden.
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 8.00 –12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 9.00 – 11.30 und 14.00 – 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt
031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
