Mitwirkungsauflage Zonen für öffentliche Nutzungen
Mitwirkungsauflage Zonen für öffentliche Nutzungen: Teilrevisionen Bauordnung der Stadt Bern und Gemeindeordnung der Stadt Bern
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN): Teilrevisionen Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) und Gemeindeordnung vom 3. Dezember 1998 (GO; SSSB 101.1) mit Arealblättern 1 bis 191 vom 23. Oktober 2025 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
11. November 2025 bis 16. Februar 2026
zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sind Teil der baurechtlichen Grundordnung (BGO) der Stadt Bern. ZöN sichern Flächen für öffentliche Infrastrukturen wie Schulen, Frei- und Grünräume, Sportanlagen, aber auch Spitäler, Kirchen, Friedhöfe, Entsorgungs- oder Energieanlagen. Aufgrund einer kantonalen Gesetzesänderung genügen die bestehenden städtischen Bestimmungen schon länger nicht mehr den kantonalen Vorgaben, was zu Rechtsunsicherheiten bei der städtebaulichen Weiterentwicklung solcher Bauvorhaben im öffentlichen Interesse geführt hat. Mit der ZöN-Revision schafft die Stadt Bern wieder rechtskonforme Regelungen. Grundeigentümerschaften erhalten so Rechtssicherheit und Nachbarschaften mehr Klarheit.
Für einige Areal werden dabei unter Wahrung der städtebaulichen Qualitäten zusätzliche Potenziale zur Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur geschaffen. Für viele ZöN handelt es sich aber um eine rein formelle Anpassung, weil die Ausbaupotenziale bereits ausgeschöpft sind oder andere raumplanerische Interessen Vorrang haben.
Die baurechtliche Grundordnung muss dafür in verschiedenen Punkten angepasst werden (Bauordnung, Nutzungszonenplan, Baulinienplan, Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplan). Um das Mitwirken in geeigneter Weise zu ermöglichen, werden die ortsspezifischen Änderungen mittels 191 Arealblättern dargelegt. Die Arealblätter enthalten den Entwurf der künftigen Bestimmungen mit neuen Festlegungen zur Zweckbestimmung (zulässige Nutzungen), sowie zu den Grundzügen der Überbauung und Gestaltung (Nutzungsmass inkl. Höhenvorgabe).
Zur Präsentation der Mitwirkungsvorlage zur ZöN-Revision findet eine Informationsveranstaltung statt:
- Am 20. November 2025, um 18.00 Uhr, an der gibb Berufsfachschule, Campus BMS, Lorrainestrasse 5a, Aula im 1. Stock (Raum BM 130).
Zudem wird die Vorlage an den Versammlungen und/oder Arbeitsgrupppensitzungen der anerkannten Quartierorganisationen sowie beim Vorstand der Vereinigten Altstadtleiste vorgestellt.
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/zoen-revision oder www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Betriebsferien der Auflagestellen während der Feiertage.
Kontakt Stadtplanungsamt
- Telefon: 031 321 70 10
- E-Mail: stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Gemeinderat schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden, digital unter www.bern.ch/zoen-revision oder physisch unter Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern.
