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Planerlassverfahren

Aktuell sind die Parzellen im Planungsperimeter Mädergut grösstenteils der Wohnzone zugeteilt und erlauben eine Bebauung entsprechend den Bauklassen 2 und E. Zur planungs- und baurechtlichen Sicherung der Entwicklungsabsichten auf dem Areal Mädergut muss die geltende Nutzungsplanung angepasst werden.

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Prozess Planerlassverfahren

Dazu wird neu eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit spezifischen Vorschriften festgelegt. Das Planerlassverfahren wurde vom Stadtplanungsamt der Stadt Bern 2025 gestartet und dauert voraussichtlich bis 2027/28. Die Festlegungen der ZPP sollen sich auf das Wesentliche beschränken und eine bauliche Entwicklung mit erhöhtem (verdichtetem) Nutzungsmass ermöglichen. Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht setzt ein qualitätssicherndes Verfahren und/oder eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus (Art. 93 Abs. 1 BauG).

Für die Zone mit Planungspflicht wird ein ordentliches Planerlassverfahren nach Art. 58 ff. BauG durchgeführt. Das Verfahren beinhaltet die gesetzlich vorgegebenen Schritte der öffentlichen Mitwirkung, der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage, der Beschlussfassung durch den Stadtrat und der Abstimmung durch die Stimmbevölkerung sowie der Genehmigung durch den Kanton.

Die neuen Vorschriften zur Zone mit Planungspflicht «ZPP Nr. 9 – Mädergut» bilden zusammen mit den Planänderungen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung. Die Vorschriften der ZPP definieren den Planungszweck, legen die Art und das Mass der Nutzung, Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze sowie weitere Vorschriften fest. 

Der Gemeinderat hat die Planungsvorlage «ZPP Nr. 9 – Mädergut« zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 9. Februar bis 13. März 2026.

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