Bauträgerschaften
Auf dem Viererfeld / Mittelfeld wurden 45 Bausteine ausgewiesen, auf denen in vier Etappen einzelne Bauprojekte realisiert werden. Die Stadt Bern bzw. der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik wird allenfalls auch eigene Wohnbauprojekte realisieren, die meisten Baufelder werden jedoch im Baurecht abgegeben.
Baurechtsabgabe
Die Abgabe eines Grundstücks im Baurecht ermöglicht es Dritten, dieses zu nutzen und zu bebauen – als Gegenleistung wird ein Baurechtszins bezahlt. Die abgegebenen Grundstücke verbleiben im Eigentum der Baurechtsgebenden. Nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Dauer gehen die Gebäude auf dem Grundstück in das Eigentum der Baurechtsgebenden über, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Gemeinnütziger Wohnungsbau
Gemeinnütziger Wohnungsbau wird von Wohnbauträgerschaften realisiert und betrieben, die ohne Gewinnabsichten wirtschaften. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig, wobei die Mietzinse nach dem Prinzip der Kostenmiete festgelegt werden.
Die Mietzinse richten sich dabei nur nach den effektiven Kosten der Vermieterin oder des Vermieters. Wohnungen in Kostenmiete sind selbsttragend.
Weitere Etappen
Die Ausschreibung der Bausteine für die weiteren Etappen erfolgt voraussichtlich ab 2026. Angesprochen werden wiederum gemeinnützige und marktiorientierte Bauträgerschaften. Sie möchten selbst ein Projekt realisieren?
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