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Viererfeld/Mittelfeld: Kredite und Baurechtsvergabe getrennt

4. Juli 2022

Gegen den Stadtratsbeschluss «Viererfeld / Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredite» wurde Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Diese wurde erstinstanzlich abgelehnt und ist nun beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, hat der Gemeinderat entschieden, die Vorlage aufzuteilen: Die Stimmberechtigten sollen mit der ersten Vorlage über die nötigen Kredite in der Höhe von 124,6 Millionen Franken und eine Spezialfinanzierungsentnahme von 19,7 Millionen Franken befinden.

Der Stadtrat hat am 3. Februar 2022 mit klarer Mehrheit entschieden, den Stimmberechtigten die Baurechtsabgabe von Land auf dem Viererfeld / Mittelfeld und die nötigen Kredite für die nächsten Schritte in einer einzigen Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung war für den 15. Mai 2022 vorgesehen. Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksvorlage hat der Gemeinderat anfangs März 2022 entschieden, diese Abstimmung abzusagen. Das Regierungsstatthalteramt hat mit Entscheid vom 31. Mai 2022 die Stimmrechtsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Die Beschwerdeführenden haben sich zum Weiterzug vor das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Weil der Gemeinderat die für die Stadt wichtige Quartierentwicklung unabhängig von prozessualen Risiken weiter vorantreiben will, legt er dem Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten zunächst die Kreditvorlage vor.

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