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Veranstaltungslärm

Einzelveranstaltungen wie Konzerte, Demonstrationen und Umzüge erzeugen häufig Schall.

Teilnehmende an Veranstaltungen empfinden den erzeugten Schall, im Gegensatz zu unbeteiligten Personen, nicht als Lärm. Das Problem liegt in der unterschiedlichen Bewertung des Schalls. Mittels einer Interessenabwägung gilt es, die Störung nicht beteiligter Personengruppen in Grenzen zu halten.

Zuständigkeit

Ihr Ansprechpartner bei übermässigen Lärmeinwirkungen durch Musik, Sportanlagen und Veranstaltungen ist die Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern.

Weitere Informationen.

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