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Auszug aus dem Steuerregister / Steueranfragen

Gemäss Steuergesetz sind die Steuerregister öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf Anfrage hin Auskunft aus dem Steuerregister zu erhalten.

Die gebührenpflichtige Auskunft beschränkt sich auf folgende Informationen:

Natürliche Personen

  • steuerbares Einkommen
  • steuerbares Vermögen
  • amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde

Juristische Personen

  • steuerbarer Gewinn
  • steuerbares Eigenkapital
  • amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde

Bei teilweise steuerpflichtigen Personen beschränkt sich die Auskunft auf das im Kanton Bern steuerbare Einkommen bzw. auf den steuerbaren Gewinn und auf das steuerbare Vermögen bzw. auf das steuerbare Eigenkapital.

Steuerregisterauszüge können Sie
schriftlich (u.a. steuerverwaltung.steuerausweise@bern.ch)
oder am Schalter der Steuerverwaltung verlangen. Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen die Steuerverwaltung dagegen nicht.

Die Steuerverwaltung benötigt folgende Angaben über die steuerpflichtige Person oder Firma:
Name, Vorname, Geburtsdatum/Gründungsjahr der Firma, Wohnort oder Firmensitz, Adresse

Die Person, welche die Auskunft wünscht:
Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr. E-Mail-Adresse


Steuerverwaltung
Schwarztorstrasse 31
3000 Bern 14

031 321 61 11
031 321 66 13

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch:
08:30-11:30 und 13:30-16:30
Donnerstag:
08:30-16:30
Freitag:
08:30-11:30
Voranmeldung erwünscht

Anfahrt:

Tram 9 ab Bahnhof Richtung Wabern Haltestelle Monbijou oder
Tram 3 ab Bahnhof Richtung Weissenbühl Haltestelle Hasler.