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Auszug aus dem Steuerregister / SteueranfragenGemäss Steuergesetz sind die Steuerregister öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf Anfrage hin Auskunft aus dem Steuerregister zu erhalten. Die gebührenpflichtige Auskunft beschränkt sich auf folgende Informationen: Natürliche Personen
Juristische Personen
Bei teilweise steuerpflichtigen Personen beschränkt sich die Auskunft auf das im Kanton Bern steuerbare Einkommen bzw. auf den steuerbaren Gewinn und auf das steuerbare Vermögen bzw. auf das steuerbare Eigenkapital. Steuerregisterauszüge können Sie |