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Verpflichtungserklärungen
| Möchten Sie Personen einladen, die ein Visum benötigen? |
Verpflichtungserklärung
Ausländerinnen und Ausländer aus visumspflichtigen Staaten können aufgrund des Visumsantrages auf der schweizerischen Vertretung eine Verpflichtungserklärung erhalten. Nach dem Ausfüllen des ersten Teils muss das Formular der Gastgeberin resp. dem Gastgeber in der Schweiz zugesandt werden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber (Garantin/Garant) legt es zusammen mit nachfolgend genannten Unterlagen der Gemeinde zur Stellungnahme vor.
Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung
- Versicherungspolice einer abgeschlossenen Reiseversicherung für jede eingeladene Person. Die Reiseversicherung muss folgende Bedingungen erfüllen:
Deckung von mind. CHF 50'000.00 oder EUR 30'000.00 für Krankheit oder Unfall während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz Ausführliche Auskunft zu den Versicherungsgesellschaften, die über eine Bewilligung zum Ausstellen von Reiseversicherungen verfügen, erhalten Sie unter www.bfm.admin.ch.
- Kopie eines gültigen Ausweispapiers (Pass, Identitätskarte, oder Ausländerausweis C oder B) der Garantin odes des Garanten.
- Auszug aus dem Betreibungsregister (natürliche Personen) oder
Auszug aus dem Konkursregister (juristische Personen)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate der Garantin oder des Garanten.
- Bank- oder Postkontoauszüge lautend auf die Garantin oder den Garanten, mit einer Übersicht des Kontoverlaufs der letzten 30 Tage.
- Das genaue Einreisedatum sowie die geplante Aufenthaltsdauer sind anzugeben.
Diese Angaben zum Ausdrucken finden Sie rechts auf dieser Seite (unter Downloads).
Gebühren
CHF 50.00 / je Erklärung
Wie finden Sie uns?
Polizeiinspektorat 1. Stock, Büro 109 Predigergasse 5 3011 Bern
Tel. 031 321 52 12/13 Fax 031 321 52 29 ServiceCenterOGP@bern.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr
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Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
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Bern 7
031 321 51 51
031 321 52 09
Öffnungszeiten:
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro
Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Übrige Büros
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
Haltestelle Zytglogge resp.
Kornhausplatz
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