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Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Sie planen ein Strassenfest, möchten eine Demonstration organisieren oder für Ihre Firma werben? Wenn Sie dafür öffentliche Plätze und Strassen in Anspruch nehmen wollen, ist einiges zu beachten.

Mit dem Zusenden des Formulars Gesuch für das Durchführen einer Veranstaltung (zum online Ausfüllen), das Sie mit Hilfe des Leitfaden für die Organisation einer Veranstaltung ausfüllen und - falls notwendig - dem Gesuch für die gastgewerbliche Einzelbewilligung an folgende Adresse, haben Sie schon eine Menge getan: 

elektronisch: veranstaltungsmanagement@bern.ch 

in Papierform: Veranstaltungsmanagement, Predigergasse 5, Postfach, 3000 Bern 7.

Für Verkaufs-, Informations- und Promotionsstände, das Sammeln von Unterschriften und Verteilen von Drucksachen braucht es das Gesuch für die Benützung von öffentlichem Boden.

Mit dem Mehrweg an Veranstaltungen lösen Sie den grössten Teil des Abfallproblems.

Der Check-Liste Achtung! Einlassverweigerung und dem Merkblatt gegen rassistische Einlassverweigerung entnehmen Sie Empfehlungen gegen die Diskriminierung; mehr auf www.ekr.admin.ch


Diese Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig:

  • Demonstration
  • Festumzug
  • Festwirtschaft
  • Filmaufnahme
  • Filmvorführungen
  • Infostand
  • Konzert
  • Kundgebung mit Umzug
  • Mahnwache
  • Platzkundgebung
  • Quartierfest
  • Sportveranstaltung
  • Strassenfest
  • Werbe-Veranstaltungen

Sobald Sie Ihr Gesuch eingereicht haben und die Veranstaltung bewilligt wurde, steht der Durchführung nichts mehr im Weg.