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Fundbüro der Stadt Bern – verlorene Gegenstände

Eingang Fundbüro Fundgegenstände

Täglich werden in der Stadt Bern Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie schriftlich, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand gegen eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 5 % seines Wertes abgeholt werden kann.
  • Nicht vermittelte Fundgegenstände werden ca. alle 2 Jahre öffentlich versteigert.
  • Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.

Besonderes:

Über verlorene Schlüssel werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Schriftliche Anfragen (auch per E-Mail) sind mit Angabe der Schlüsselmarke und Nummer zu machen.

Fundbüro der Stadt Bern
Predigergasse 5
3011 Bern

Eingang vis-à-vis Bühneneingang Stadttheater

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr

Tel:     031 321 50 50
Fax:    031 321 52 09
E-Mail: fundbuero@bern.ch 


Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

031 321 51 51
031 321 52 09

Öffnungszeiten:

Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro

Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend


Übrige Büros
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
Haltestelle Zytglogge resp.
Kornhausplatz