Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Stadt und Politik > Bewilligungen > Einreise und Aufenthaltsbewilligung

Einreise und Aufenthaltsbewilligung

Voraussetzungen zur Einreise und zum Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger

Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte. Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften höchstens 3 Monate beträgt.

Über die bewilligungspflichtigen Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug etc. sowie über die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EG/EFTA-Angehörige sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz informieren Sie sich beim

Call Center
Tel. 031 321 53 00
von 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei
Predigergasse 5
3000 Bern 7
einwohnerdienste@bern.ch

Weitere Informationen erhalten Sie auch:

Bundesamt für Migration
beco, ausländische Erwerbstätige


Verpflichtungserklärungen, Anmeldung / Abmeldung, Einreise und Aufenthaltsbewilligung

Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

031 321 51 51
031 321 52 09

Öffnungszeiten:

Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro

Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag:
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend


Übrige Büros

Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien 3, 5, 9, 12, 15, 19
Haltestelle Zytglogge