|
|
Einreise, Aufenthalt und Integration
Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte. Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften höchstens 3 Monate beträgt. Über die bewilligungspflichtigen Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug etc. sowie über die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EG/EFTA-Angehörige sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz informieren Sie sich beim Call Center Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei Weitere Informationen erhalten Sie auch: Bundesamt für Migration
Verpflichtungserklärungen, Anmeldung / Abmeldung, Einreise und Aufenthaltsbewilligung |
|