Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung – nach ihrer Präsidentin auch Brundtland-Kommission genannt – hat 1987 folgende, heute allgemein anerkannte Definition verabschiedet: Eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet, «dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen».
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat die nachhaltige Entwicklung zur Leitidee des städtischen Wirkens gemacht. Dies bedeutet, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Anliegen gleichberechtigt berücksichtigt werden.