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Recht der Stadt Bern

Stadtrecht

Die Systematische Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB) enthält alle geltenden Rechtserlasse der Stadt Bern. Sie wird monatlich bereinigt. Ein neuer Erlass bzw. die Revision eines Erlasses wird berücksichtigt, sobald er im «Anzeiger Region Bern» publiziert und die 30-tägige Gemeindebeschwerdefrist ungenutzt verstrichen bzw. die Beschwerde rechtskräftig abgewiesen worden ist. Die Redaktion obliegt der Rechtskonsulentin der Stadtkanzlei (christa.hostettler@bern.ch). Die Rechtssammlung hat weder positive noch negative Rechtskraft. Im Zweifel ist jeweils auf die chronologische Sammlung der Stadtkanzlei abzustellen (siehe allgemeine Hinweise zur Sammlung).

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Allgemeine Hinweise zur Sammlung

Benutzungshinweise zur Systematischen Sammlung des Stadtrechts Bern (SSSB)

Auskünfte zum städtischen Recht

Auskünfte zum städtischen Recht erhalten Sie über die Telefonnummer 031 321 77 05. Sie können unter «Mehr zum Thema» auch direkt in die Sammlung einsteigen.

Nicht in der SSSB finden Sie allgemeinverbindliche Pläne (Nutzungszonenplan und Bauklassenpläne, Richtpläne, Überbauungsordnungen etc.), Verwaltungsverordnungen, d.h. städtische Erlasse mit reinem Weisungscharakter, Inventare, Verträge der Stadt mit Dritten (anderen Gemeinwesen, privaten, interkommunalen Verbindungen), Legislaturrichtlinien, Konzepte und Leitbilder.

Dokumentation

Sie können bei stadtkanzlei@bern.ch folgende Unterlagen bestellen:

  • Einzelne Reglemente und Verordnungen
  • Informationsblatt Rechtsauskunftsstellen in der Stadt Bern