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17. Oktober 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Vermögensausscheidung zwischen der Stadt Bern und BERNMOBIL

Der Gemeinderat hat eine Vereinbarung betreffend der Vermögensausscheidung zwischen der Stadt Bern und BERNMOBIL genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. In der Volksabstimmung vom 28. September 1997 wurde das Anstaltsreglement der SVB angenommen. Seit 1. Januar 1998 sind die SVB, die heute unter dem Namen BERNMOBIL auftreten, ein selbständiges Unternehmen, welches zu 100 Prozent der Stadt Bern gehört.

Bei der damaligen Ausarbeitung des Anstaltsreglements wurde die Vermögensausscheidung zwischen der Stadt Bern und BERNMOBIL wegen der Komplexität der Materie ausgeklammert. Das Reglement enthält lediglich eine Bestimmung, wonach die Vermögensausscheidung dem Stadtrat in einer gesonderten Vorlage zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretungen seitens Stadt, Kanton und BERNMOBIL liegt bei der Vermögensausscheidung nun als Kompromiss eine Vereinbarung vor, die der Gemeinderat genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet hat. Die Vereinbarung sieht im Detail wie folgt aus:

Bewegliche Sachen

Alle beweglichen Sachen werden BERNMOBIL zum Eigentum übertragen. Insbesondere fallen alle Fahrzeuge sowie Büro- und Werkstatteinrichtungen, Ersatzteile usw. an BERNMOBIL. Die beweglichen Sachen wiesen per Ende 2000 einen Buchwert von gut 90 Millionen Franken auf.

Betrieblich genutzte Immobilien

Sämtliche Grundstücke, die von BERNMOBIL ausschliesslich oder weitgehend genutzt werden, werden durch Begründung von Baurechten an BERNMOBIL übertragen. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Depots Eigerplatz und Burgernziel sowie die verschiedenen Busgaragen und die Verwaltungsgebäude am Eigerplatz. Diese Grundstücke verbleiben somit im Eigentum der Stadt Bern. BERNMOBIL bezahlt der Stadt dafür einen indexierten Baurechtszins von 1,15 Millionen Franken pro Jahr. Die Baurechtslösung soll per 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Nicht betrieblich genutzte Immobilien

Grundstücke die nicht betrieblich genutzt werden, verbleiben im Eigentum der Stadt Bern. Es handelt sich beispielsweise um Wohnliegenschaften an der Staufferstrasse und der Tscharnerstrasse. Ebenfalls im Eigentum der Stadt bleiben die Parzellen, die für nicht realisierte Projekte erworben wurden.

Gemeinsam genutzte Immobilien

Diese Immobilien werden nach Massgabe der am 1. Januar 1998 belegten Flächen zwischen der Stadt Bern und BERNMOBIL geteilt, wobei Stockwerkeigentum errichtet wird.

Betriebseinrichtungen auf öffentlichem Grund

Schienen, Fahrleitungen und andere feste Betriebseinrichtungen auf öffentlichem Grund werden BERNMOBIL zum Eigentum übertragen. Damit geht auch der gesamte Unterhalt und die Erneuerung dieser Anlagen auf BERNMOBIL über.

Wartehallen

Die Wartehallen verbleiben mit Ausnahmen derer an Tramendstationen im Eigentum der Stadt.

RBS-Aktien

Die Stadt überträgt ihre RBS-Aktien zum Nennwert von 3,31 Millionen Franken an BERNMOBIL. Der Anteil von BERNMOBIL am Aktienkapital des Regionalverkehrs Bern-Solothurn beträgt damit 14,78 Prozent.

Nach wie vor ohne Ergebnis sind die Verhandlungen über die Zahlung zur Tilgung der Pensionskassen-Annuitäten von BERNMOBIL an die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern. Die offenen Punkte sollen nun rechtlich abgeklärt und eine Lösung erarbeitet werden. Diese wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorgelegt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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