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16. Oktober 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Ueberbauungsordnung Heckenweg 7

Am Heckenweg 7 soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen und durch ein neues Terrassenhaus mit vier Wohneinheiten ersetzt werden. Die für die Realisierung notwendige Ueberbauungsordnung hat der Gemeinderat verabschiedet und an die Planungs- und Verkehrskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. Den Charakter des Quartiers im Gebiet Heckenweg und Knüslihubelweg prägen Bauten aus den 20er- und 30er-Jahren. Die heute geltende Bau- und Zonenordnung lässt den geplanten Bau des Terrassenhauses nicht zu, da dieses mit seinen übereinander liegenden Baukuben die nach Bauklassenplan definierte Gebäudehöhe überragt. <p>Das Terrassenhaus ermöglicht eine optimale Anpassung der Gebäudeform an das Gelände und schafft qualitativ hochstehenden Wohnraum in verdichteter Bauweise. Eine konventionelle Bebauung nach Grundordnung liesse in der gegebenen Situation keine qualitativ gleichwertige Lösung mit vergleichbarer Ausnützung zu. Mit dem Erlass der Überbauungsordnung werden vier neue Wohnungen unter optimaler Ausnützung der Bodenfläche ermöglicht.

Informationsdienst der Stadt Bern

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