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25. Oktober 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Verein Paradisli: Liegenschaft muss am 1. November 2007 an Besitzerin übergeben werden

Aufgrund der öffentlichen Reaktionen ist es der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik ein Anliegen, im Vorfeld zum 1. November 2007 die Faktenlage darzustellen. Die städtische Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 wird seit dem 30. Juni 2007 illegal durch den Verein Paradisli besetzt. Die Liegenschaft muss bis am 1. November 2007 an die Besitzerin übergeben werden. Sie wird Bestandteil der Überbauung Schönbergpark.

Vom 1. Dezember 2001 bis 31. März 2006 war die Zweizimmerwohnung im ersten Stock an der Laubeggstrasse 36 an eine Privatperson vermietet, die dem Verein Paradisli nahe steht. Am 31. März 2006 übernahmen Exponenten des Kulturvereins Paradisli ohne Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung die Räumlichkeiten. Im April 2006 wurde zwischen der städtischen Liegenschaftsverwaltung und dem Verein denk.mal ein erster Nutzungsvertrag für das alte Bauernhaus bis Ende März 2007 abgeschlossen. Bereits in diesem Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermietung um eine Zwischennutzung bis zum Erhalt der Baubewilligung für das Wohnbauprojekt Schönbergpark handelt. Von Beginn weg wurde damit von Seiten der Stadt Bern eine längerfristige Nutzung explizit ausgeschlossen. Nach Streitigkeiten mit dem Verein Paradisli kündete der Verein denk.mal per 30. November 2006 den Zwischennutzungsvertrag. Am 15. Dezember 2006 wurde ein neuer befristeter Mietvertrag zur Zwischennutzung mit dem Verein Paradisli bis am 30. Juni 2007 abgeschlossen. Im Sommer 2007 forderte die Liegenschaftsverwaltung den Verein Paradisli zweimal schriftlich auf, sich wegen eines Rückgabetermins zu melden. Von Seiten des Vereins erfolgte keine Reaktion. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2007 setzte die Liegenschaftsverwaltung den Abgabetermin auf den 1. November 2007 fest.

Vor diesem Hintergrund erweisen sich Aussagen des Vereins Paradisli, wonach die in 10 Jahren gewachsene Institution unvorbereitet innerhalb von 10 Tagen weichen müsse, als nicht nachvollziehbar. Die einzelnen Exponenten und der Verein wissen seit fast einem Jahr, dass die Stadt Bern andere Pläne verfolgt und die Liegenschaft am 30. Juni 2007 geräumt sein muss.

 

Belastung für das Quartier Schönbergrain

Der Verein Paradisli beschreibt sich in einem breit gestreuten Massenmail als Gruppe, „die die Nachbarschaft respektiert und den Dialog mit ihr pflegt“. Bei der Liegenschaftsverwaltung eingegangene Reklamationen zeigen ein anderes Bild. Der Schönbergrain ist ein kleines, klassisches Wohnquartier für Familien, für ältere und junge Menschen, in sehr zentraler Lage entlang der Laubeggstrasse, wo ein Alternativbetrieb mit gesellschaftlichen Aktivitäten klar zur Belastung für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner wird. Durch ausgeweitete Aktivitäten wie Konzerte am Montagabend und am Wochenende hat die Lärmbelastung für die Anwohnenden ein unzumutbares Mass erreicht. Das Paradisli hat sich unter der Bezeichnung „Kulturoase“ zu einer Stätte mit politischer Ausrichtung entwickelt, die als gewerblicher Betrieb in dieser Form keine Bewilligung erhalten würde.

Seit neustem zeigt der Verein Paradisli Bereitschaft, die Liegenschaft zu räumen, falls durch die Stadt ein gleichwertiges Haus zur Verfügung gestellt würde. Die Stadt Bern hat sich bereits mehrmals bei anderer Gelegenheit auf den Standpunkt gestellt, dass es nicht zu ihren Kernaufgaben gehört, Räume für alternative Lebens- und Kulturformen zur Verfügung zu stellen. Auch ohne Paradisli verfügt die Stadt Bern über ein breites links-alternatives Kulturangebot.

 

Überbauung Schönbergpark politisch unumstritten

Im Jahr 2006 reichte Stadtrat Daniele Jenni (GPB), der den Verein Paradisli als Anwalt vertritt, ein dringliches Postulat mit der Forderung ein, auf die Überbauung Schönbergpark zu verzichten. Mit Hinweis auf einen bereits 15 Jahre dauernden demokratischen Planungsprozess, in dem ein breiter Konsens für das Bauvorhaben erzielt worden war und die Notwendigkeit, in der Stadt Bern zusätzlichen hochwertigen Wohnraum zu schaffen, lehnte der Stadtrat das Postulat mit 49 zu 4 Stimmen ab. Selbst bei der links-aussen Fraktion GB/Ja! fand das Anliegen Jennis mehrheitlich keine Unterstützung.

 

Weiteres Vorgehen

Am 30. August 2007 hat der Regierungsstatthalter die Baubewilligung für das Wohnbauprojekt Schönbergpark erteilt. Der Verein Paradisli sowie drei Privatpersonen, vertreten durch Anwalt Daniele Jenni, haben gegen das bewilligte Projekt beim Kanton Einsprache erhoben. Sollte die Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 per 1. November 2007 nicht freiwillig abgegeben werden, sieht sich die Liegenschaftsverwaltung gezwungen, dem Richteramt ein Exmissionsgesuch zu stellen. Sobald die Bewilligung des Richteramts zur Exmission vorliegt, wird die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik die polizeiliche Räumung beantragen. Dies nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen, da die heutigen Installationen und das Gebäude selbst feuerpolizeilichen Auflagen nicht genügen.

 

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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