Fachstelle Stalking verzeichnet Zunahme an Beratungen
Die Nachfrage der Fachstelle Stalking steigt: Im Jahr 2025 führte sie 309 Beratungsgespräche mit insgesamt 148 von Stalking betroffenen Personen – rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Neu wird die Fachstelle ein Beratungsangebot entwickeln für Menschen, die stalken.
Nachdem die Fallzahlen während der Corona-Pandemie rückläufig waren, verzeichnet die Fachstelle Stalking der Stadt Bern erneut einen Anstieg der Anfragen. 148 betroffene Personen suchten im Jahr 2025 Rat. Das entspricht einer Zunahme von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit 309 Beratungen verzeichnete die Fachstelle zudem rund 23 Prozent mehr Gespräche als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Auffallend ist insbesondere der hohe Anteil an Personen, die mehr als fünf Beratungsgespräche in Anspruch nahmen. «Wir haben also mehrere Fälle begleitet, die eine intensive Beratung erforderten», sagt Eva Hauser, Fachberaterin bei der Fachstelle Stalking.
Stalking häufig im Kontext früherer Partnerschaften
Wie in den Vorjahren waren die meisten Personen im Rahmen von Ex-Partnerschaften von Stalking betroffen. In 47 Prozent der Fälle ging das Stalking von einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligen Partner aus. Es folgen Fälle von Stalking im beruflichen Kontext (12 Prozent) sowie in der Nachbarschaft (9 Prozent).
Mit 75 Prozent sind weiterhin überwiegend Frauen von Stalking betroffen. Die Zahl an männlichen Betroffenen ist allerdings im Jahr 2025 vergleichsweise hoch. Gleichzeitig war der Anteil weiblicher Tatpersonen mit 32 Prozent höher als in den Vorjahren. Die Zahlen unterliegen allerdings Schwankungen. «Ein klarer Trend ist noch nicht abzuleiten», hält Eva Hauser fest.
Viele Stalking-Handlungen bislang nicht strafbar
In nur 37 Prozent der Stalking-Fälle waren die Handlungen strafbar. Die Mehrheit der Betroffenen konnte also keine Anzeige erstatten. Bis Ende 2025 konnte Stalking nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen gegen Strafbestimmungen wie etwa Drohung oder Nötigung verstiessen. Seit Januar 2026 gibt es mit Artikel 181b des Strafgesetzbuches (StGB) einen eigenen Straftatbestand für Stalking. «Die rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung wird damit wesentlich verbessert», so Eva Hauser.
Fachstelle baut Angebot aus
In diesem Jahr wird die Fachstelle ihre Dienstleistungen an aktuelle Bedürfnisse anpassen. Sie entwickelt ein Beratungsangebot für Menschen, die stalken. Ende Jahr soll es lanciert werden. «Wir sind überzeugt, dass die Arbeit mit Täterinnen und Tätern zum Schutz der Betroffenen beiträgt», sagt Eva Hauser und betont: «Die Fachstelle wird ein sicherer Ort für Stalking-Betroffene bleiben.» Kürzlich verändert hat die städtische Beratungsstelle ihren Namen – wenn auch geringfügig: Aus der Fachstelle Stalking-Beratung wurde die Fachstelle Stalking.
